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Kapitel 1: Über die Begründbarkeit normativer Gesellschaftstheorien. Die Theorie des individualistischen Anarchismus

I.
II.
III.
IV.
Fußnoten zu Kapitel 1

III.

[S.14] Soweit zur Darstellung der Theorie in abstracto und zum Nachweis ihrer objektiven Begründbarkeit. Ich komme nun zu der Frage der Anwendung der Theorie, der Frage, in welchem Ausmaß faktisch geltende gesellschaftliche Normensysteme in Übereinstimmung mit diesem rechtfertigbaren Normensystem stehen oder nicht. Allgemein formuliert gilt: alle Handlungen bzw. Maßnahmen sind rechtfertigbar, die in Übereinstimmung mit den gerade formulierten Prinzipien stehen; alle Handlungen bzw. Maßnahmen dagegen, die mit den Bestimmungen dieser Regeln nicht im Einklang stehen, oder die mit diesen Regeln unvereinbare Regeln durchzusetzen versuchen, müssen als nicht begründbar gelten.

Nicht zuletzt im Hinblick auf die folgenden Ausführungen soll kein Zweifel hinsichtlich der Bedeutung dieser Feststellung aufkommen. Mit dieser Feststellung wird natürlich keineswegs ausgeschlossen, daß Personen dessen ungeachtet andere Regeln durchzusetzen trachten. Die Situation in Bezug auf Normen ist nicht anders als in Bezug auf Aussagen der empirischen Wissenschaften: Auch die Tatsache, daß bestimmte empirische Aussagen begründet sind und andere nicht, impliziert mitnichten, daß Personen nur begründete Aussagen vertreten, und in ihren Handlungen nur von begründeten Aussagen ausgehen. Personen können nicht nur tatsächlich von falschen empirischen Annahmen ausgehen, sie können sogar ein ausgesprochenes Interesse an der Verbreitung oder Aufrechterhaltung falscher empirischer Informationen haben. Gleichwohl behält die Unterscheidung von begründeten und unbegründeten empirischen Aussagen ihren Sinn: man schließt nicht aus der Tatsache, daß bestimmte Personen falsche Überzeugungen teilen oder verbreiten, daß es zwischen wahren und falschen Aussagen keinen Unterschied gibt, [S.15] sondern diejenigen Personen, die dies tun, werden entweder als uninformiert bezeichnet, oder als bewußte Lügner. Entsprechendes gilt im Hinblick auf Normen: natürlich gibt es Personen - sogar in riesiger Anzahl - die nicht entsprechend den gerade als begründet nachgewiesenen Normen handeln oder andere Normen propagieren. Aber die Unterscheidung von begründbaren und nicht begründbaren Normen bricht damit sowenig zusammen wie die von "wahr" und "falsch" aufgrund der Existenz uninformierter oder lügender Personen zusammenbricht; sondern Personen, die andere Normen vertreten, müssen - wieder - entweder als uninformiert oder als unehrenhaft gelten, sofern man ihnen nämlich einsichtig gemacht hat, daß die von ihnen propagierten Normen zwar angesichts bestimmter Interessen verständlich sein mögen, aber doch keiner allgemeinen Begründung fähig sind.

Untersucht man nun die Übereinstimmung von gesellschaftlicher Realität und dem begründungsfähigen Normensystem, so ergibt sich zunächst diese wenig überraschende erste Feststellung: Mord, Totschlag, Körperverletzung, Raub, Betrug, Vertragsbruch sind offensichtlich Taten, die nicht in Übereinstimmung mit dem dargestellten Regelsystem stehen und also als unrechtfertigbar zu gelten haben. Dann aber kommt eine überraschende zweite Feststellung, die im übrigen erklärt, warum die normative Gesellschaftstheorie, die hier dargelegt wird, Theorie des individualistischen Anarchismus oder auch 'private property anarchism' genannt wird.[FN8] Sie lautet: es gibt in der Realität nur eine Gruppe von Personen, die regelmäßig gegen das dargestellte, objektiv begründbare Regelsystem verstoßen, und dennoch regelmäßig ungestraft davonkommen kann (Mörder, Betrüger, Vertragsbrecher u.ä. gehen in keiner Gesellschaft regelmäßig straffrei aus!) - die Gruppe der den Staat und seine Organe verkörpernden Personen. Staaten, um es abgekürzt zu sagen, begehen permanent nicht zu rechtfertigende und insofern als Aggression zu bewertende Handlungen gegenüber Personen, die sich ihrerseits keinerlei Aggression gegen Körper oder Eigentum anderer Personen haben zuschulden kommen lassen.

Um gleich die bedeutendste Form staatlicher Aggression anzusprechen: Staaten erzwingen permanent einen nicht-freiwilligen Leistungsaustausch zwischen sich und Bürgern. Während man sich normalerweise - in Übereinstimmung mit dem rechtfertigbaren Regelsystem - (wenn man es aus eigener Kraft nicht kann) sein Einkommen dadurch sichert, daß man Personen findet, die im Austausch gegen bestimmte Leistungen (Arbeit) freiwillig bestimmte Gegenleistungen (Geld) anbieten, finanziert sich der Staat aus Steuern, und Steuern sind Zwangsabgaben. Steuern werden nicht freiwillig im Austausch gegen bestimmte vom Staat angebotene Leistungen gezahlt, sondern man wird hierzu - bei Gewaltandrohung für den Fall der Zuwiderhandlung - gezwungen. Ohne daß der Bürger seinerseits einen aggressiven Akt gegen Körper oder Eigentum einer anderen Person begangen hätte, wird er zum Opfer staatlicher Aggression gemacht. Nun sage man nicht: "Aber man [S.16] bekommt doch eine Gegenleistung für sein Geld." In der Tat. Aber wie der Filmfreund weiß: auch der Räuber, der sein Handwerk nicht nur einmal, sondern dauerhaft betreiben will, bietet dem Opfer seiner erpresserischen Aktionen Sicherheit und Schutz fürs Geld, um sich den Schein der Ehrenhaftigkeit zu geben und seine auf Gewalt gegründete Herrschaft damit stabilisieren zu helfen. Die staatliche Methode, Geld zu verdienen, unterscheidet sich in nichts von der Vorgehensweise derartiger Räuber-Schutzpatrone.

Zum gleichen Typus staatlicher Aggression gehört die Durchsetzung einer Wehrpflicht (Ersatzdienst). Auch hier erzwingt der Staat die Erbringung bestimmter Leistungen durch Personen, die sich keines Verstoßes gegen begründungsfähige Normen schuldig gemacht haben. Wehrpflicht ist von daher nichts anderes als Sklaverei (im Unterschied zu freier Lohnarbeit) auf Zeit - und wie diese keiner objektiven Rechtfertigung fähig.

Daneben gibt es einen kaum weniger wichtigen zweiten und dritten Typus staatlicher Aggression gegenüber ihrerseits strikt nach rechtfertigbaren Normen handelnden Personen. Einmal greift der Staat dauernd in die Rechte isolierter (d. i. nicht austauschender) Personen ein, zum anderen in die Rechte (Vertragsfreiheit) von Austauschpartnern, indem er (beidemal) die Durchführung oder die Unterlassung von Handlungen erzwingt, deren Durchführung oder Unterlassung in keiner Weise als Angriff auf Körper oder Eigentum fremder Personen gewertet werden könnte und natürlich handelt, wer rechtfertigungsfähige Handlungen verbietet, selbst in nicht begründungsfähiger Weise.[FN9]

Die Beispiele, die man hier anführen kann, sind so zahlreich, daß man Stunden zubringen könnte, sie aufzuführen. Ich will nur einige wenige aufzählen: einige, die den Linken gefallen werden, und einige, an denen Rechte ihre Freude haben werden - alle Aussagen ergeben sich jedoch aufgrund identischer Prinzipien, und man kann nur um den Preis von Inkonsistenzen die eine begrüßen und die andere nicht.[FN10]

Es ist eine Aggression gegen nicht-aggressive Personen, wenn der Staat isolierten Individuen verbietet, den Bundespräsidenten, die Bundesrepublik, deren Symbole oder Verfassungsorgane, oder auch den lieben Gott zu verunglimpfen; denn wessen Körper oder Eigentum wird durch solche Handlungen in seiner physischen Integrität beeinträchtigt? Ebenso ist es eine Aggression diesmal und in den folgenden Beispielen nicht gegenüber einem Einzelnen, sondern gegenüber einem Paar austauschender Personen, wenn der Staat einen freien Drogenhandel unterbindet; denn wen (außer vielleicht mich selbst) schädige ich, wenn ich einen Joint rauche oder Koks schnupfe! Es ist eine Aggression, wenn man Eigentümer an Produktionsmitteln zwingt, anderen Personen hierüber Mitbestimmungsrechte einzuräumen denn hier wird jemandem, der weder gegen Körper noch Eigentum anderer Personen eine Aggression begangen hat, verboten, sein Eigentum betreffende Verträge [S.17] nur zu den von ihm selbst für angemessen gehaltenen Bedingungen abzuschließen. Es ist eine Aggression, wenn man diejenigen, die das Eigentum anderer durch ihre Handlungen in der physischen Integrität beeinträchtigen, indem sie es beschmutzen und verunreinigen (ohne daß hierfür eine Zustimmung vorliegen würde), und die damit zum Aggressor gegen fremdes Eigentum werden, vor den gerechtfertigten Schadensersatzforderungen der Opfer weitgehend schützt und sich so zum Komplizen der Aggression macht.[FN11] Es ist eine Aggression, wenn man das Betreiben privater Rundfunk- und Fernsehstationen untersagt; denn wenn ein Unternehmer dafür sein Geld aufs Spiel setzt, und wenn ich ihm als Konsument solcher Stationen bei der Finanzierung freiwillig helfe, gegen wen oder wessen Eigentum sind er oder ich dann in unrechtfertigbarer Weise vorgegangen? Und schließlich: auch dadurch, daß der Staat verbietet, daß Personen gemäß ihrem Recht auf ursprüngliche Appropriation Eigentum an Dingen wie Bodenschätzen, Flüssen, Meeren, Luftraum usw. erwerben, macht er sich zum Aggressor gegen friedliche Personen; denn dies dürfte der Staat nur, wenn er selbst der Eigentümer dieser Dinge wäre. Tatsächlich ist dies aber nicht der Fall, weil diese Dinge entweder nach wie vor in einem unbearbeiteten Zustand sind (Meere, Bodenschätze), und daher niemandem gehören, oder weil (wenn dies nicht so sein sollte) die staatliche Aneignung aufgrund der Finanzierung der Appropriierungsakte durch vorangegangene Besteuerung als ungültig zu werten ist.[FN12]