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Kapitel 1: Über die Begründbarkeit normativer Gesellschaftstheorien. Die Theorie des individualistischen Anarchismus

I.
II.
III.
IV.
Fußnoten zu Kapitel 1

IV.

[S.17] Ich nehme an, daß die vorstehenden Ausführungen klar gemacht haben, in welchem Ausmaß faktisch existierende gesellschaftliche Normensysteme im Gegensatz zu einem objektiv begründungsfähigen Normensystem stehen, und inwieweit sie von daher als unrechtfertigbar gelten müssen. Die Konsequenz liegt auf der Hand: will man eine Gesellschaft, die auf rechtfertigbaren Grundlagen beruht (und kann man [S.18] als Wissenschaftler, der doch angeblich in seinem Tun der Wahrheit verpflichtet ist, etwas anderes wollen?), dann hat man auf grundlegenden Änderungen zu bestehen. Nicht weniger als die Abschaffung des Staates muß dann verlangt werden; denn nur solche Handlungen lassen sich rechtfertigen, die in Übereinstimmung mit dem Gewaltausschlußprinzip und dem Recht auf ursprüngliche Appropriation stehen. Die Existenz des Staates jedoch stellt, allein insoweit sie auf Steuern beruht, eine eklatante Verletzung dieser Prinzipien dar. Die jetzt staatlicherseits erbrachten Leistungen lassen sich nur dann - und nur in dem Ausmaß - rechtfertigen, in dem sie auch von freifinanzierten Unternehmungen angeboten werden können. Objektiv rechtfertigbar ist nur das System eines mit Anarchie identischen 100 %igen Kapitalismus.

Wenn dies so ist, wie kommt es dann, daß insbesondere die demokratisch verfaßten Industriegesellschaften des Westens, aber auch die kommunistischen Gesellschaften des Ostens, ein so hohes Maß an Stabilität aufweisen? Diese Frage drängt sich um so mehr auf, als der Umfang des in seiner Existenz unrechtfertigbaren Staatsapparates seit Jahrhunderten ständig zugenommen hat. Bertrand de Jouvenel hat dies in seinem Buch über das Wachstum der Staatsgewalt seit dem 11. und 12. Jahrhundert, der Zeit, in der sich die ersten modernen Staaten zu formieren beginnen, eindrucksvoll dargestellt.[FN13]

Jahrhundertelang gebieten Staaten nur über höchst bescheidene Einkünfte; oft müssen die Könige bei den Reichen des Landes regelrecht betteln; an die Unterhaltung eines stehenden Heeres und einer Polizeitruppe ist gar nicht zu denken; Kriege sind nach Dauer und Umfang höchst begrenzt, müssen weitgehend aus Privateinkünften bestritten werden und führen zu langandauernder Verschuldung bei Kreditgebern;[FN14] die Durchsetzung einer regelmäßigen Besteuerung und einer Wehrpflicht ist infolge des Widerstands der Bevölkerung illusorisch.[FN15] Selbst während der hohen Zeit des Absolutismus, bei Ludwig XIV., gelingt es nicht, eine allgemeine Wehrpflicht durchzusetzen, und brechen die ständig wachsenden Bemühungen, ein System regelmäßiger Besteuerung zu etablieren, immer wieder wenigstens zeitweise zusammen oder werden weitgehend unterlaufen.[FN16]

Inzwischen hat die Staatsquote (Anteil der Staatseinnahmen einschließlich [S.19] Sozialversicherung am Bruttosozialprodukt) in der Bundesrepublik ungefähr 40 % erreicht, in den Niederlanden und Schweden liegt sie bei ca. 50%, in der Schweiz und den USA bei 30 %, in Japan bei immerhin 20 %.[FN17] Die Unterhaltung stehender Heere und Polizeitruppen von bis dahin unbekannter Größe ist damit möglich und üblich geworden. Nach außen bedeutet dies bewaffnete Konflikte und Waffenarsenale ungekannten Ausmaßes; nach innen nahezu beliebige Durchsetzung unrechtfertigbarer Normen. Die Durchsetzung der inzwischen nahezu universell gewordenen Wehrpflicht (Ausnahmen sind bezeichnenderweise die traditionellen Horte des Liberalismus: England, USA) ist hierfür nur ein drastisches Beispiel. Ein anderes, kaum weniger drastisches, ist die Durchsetzung von nahezu perfekten Kontrollen des grenzüberschreitenden Verkehrs, nicht nur, aber vor allem natürlich von Personen, die zu einer bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts völlig unbekannten Behinderung der Freizügigkeit geführt hat:[FN18] während es bis dahin, auch und gerade zu Zeiten sogenannter Kleinstaaterei, mangels staatlicher Kontrollmöglichkeiten vergleichsweise einfach war, sein Land zu verlassen und sich anderswo niederzulassen, ist dies heute mit den größten Schwierigkeiten verbunden: der Osten läßt einen nicht raus, und der Westen - darin nicht soviel besser, wie er es gern wahr hätte - läßt einen nicht rein, selbst dann nicht, wenn Inländer bereit sind, einem Unterkunft und Beschäftigung zu bieten.

Angesichts solcher Entwicklungen stellt sich also die Frage nach den Gründen der Stabilität heute existierender Staaten. Diese Frage stellt auch de Jouvenel indirekt mit der folgenden Feststellung: "Die öffentliche Gewalt hat vom 12. bis zum 18. Jahrhundert beständig an Umfang zugenommen. Dies Phänomen wurde von allen Zeitgenossen begriffen. Es rief immer von neuem Protest und erbitterte Reaktionen hervor. - Seither ist die Staatsgewalt in beschleunigtem Umfang gewachsen. Sie hat den Krieg in gleichem Maße ausgedehnt wie sich selbst. Wir aber begreifen es nicht mehr, protestieren nicht mehr und haben aufgehört zu reagieren."[FN19]

Eine unrechtfertigbare Institution wie der Staat hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten, sich vor gerechtfertigter Kritik zu schützen, und seine Existenz so zu stabilisieren: einmal durch Propaganda, genauer gesagt durch Aktivitäten auf ideologischem Gebiet: durch Verbreitung zwar falscher, aber publikumswirksamer Doktrinen; zum anderen durch Taten, durch organisationstechnische Maßnahmen nämlich, die geeignet sind, die Wahrnehmbarkeit seines aggressiven Charakters herabzusetzen. Auf beiden Gebieten haben sich Staaten einiges einfallen lassen. - Für jede dieser beiden Strategien können hier jedoch nur jeweils ein paar Beispiele angesprochen werden.

Auf ideologischem Gebiet wird ein Aggressor naheliegenderweise die Überzeugung zu verbreiten suchen, daß man selbst ein Ehrenmann ist, oder jedenfalls nicht schlimmer als andere auch. Bei der Verbreitung dieser Ideologie hat sich vor allem die politische Soziologie durch ihre Untersuchungen über Macht und Herr- [S.19] schaft großes "Verdienst" erworben, indem sie - diese Definition geht im Grunde auf Max Weber zurück [FN20] - Macht (und Herrschaft als deren institutionalisierte Form) als Chance definiert, für bestimmte Verhaltenserwartungen bei anderen Personen Gehorsam zu finden. Da bei dieser Definition die Methode, mit der der Gehorsam erreicht wird, außer Acht bleibt, macht man hiermit politische und wirtschaftliche Macht zunächst vergleichbar. Dies führt dann dazu, daß man das Augenmerk auf die Größe machtausübender Institutionen verlagert; hier stellt man fest, daß manche wirtschaftliche Organisation, insbesondere die multinationalen Konzerne, so groß wie oder größer als staatliche Apparate sind, und schon hat man das Ergebnis, auf das es ankommt: daß man sich eher um die Macht solcher Konzerne zu sorgen habe als um die des Staatsapparats bzw. daß die Sorge um letztere jedenfalls kein besonderes Problem darstelle.[FN21]

So offenkundig diese Argumentationskette fadenscheinig ist - in weiten sozialwissenschaftlichen Kreisen wird sie wirksam geglaubt und propagiert. Darüber hinausgehend ist sie jedoch wohl kaum als volkstümlich zu bezeichnen: der Normalbürger weiß, daß unternehmerische Macht nicht wie staatliche auf Gewalt gegründet ist, sondern sich als Ergebnis freiwilliger (jedenfalls nicht erzwungener) Kaufentscheidungen ergibt, und er weiß, daß dies einen erheblichen Unterschied darstellt - nämlich den zwischen rechtfertigbaren und nichtrechtfertigbaren Handlungen.[FN22] [S.22] Volkstümlicher, und wenn man so will: gefährlicher, ist eine andere Ideologie, die in letzter Zeit insbesondere von ökonomischer bzw. finanzwissenschaftlicher Seite eine pseudowissenschaftliche Untermauerung erfahren hat: es handelt sich um die Auffassung, daß bestimmte Güter vom Markt grundsätzlich nicht angeboten werden können, und daß hier also der Staat einspringen muß. Technisch spricht man von sogenannten öffentlichen oder kollektiven Gütern, wobei man vor allem an die klassischen Staatsaufgaben der Herstellung von Law und Order und bestimmte Infrastrukturaufgaben denkt.[FN23]

Dieser Ideologie muß auf zwei Ebenen begegnet werden: einmal auf der empirisch-historischer Argumentation, dann auf der systematischer Überlegungen. Zunächst muß festgehalten werden, daß es nicht eine einzige staatliche Leistung gibt, die nicht auch von privaten, sich keiner Aggression schuldig machenden Organisationen entweder übernommen worden ist oder noch übernommen wird: dies ist so in bezug auf die Bereitstellung präventiver wie vollstreckender Sicherheitsleistungen; es gilt für Rechtssprechung, Hilfeleistung für Bedürftige, Ausbildung und Bildung, für Feuerwehr und Post, für Bahn, Straßenbau, Militär und Versicherungswesen. Das Argument, bestimmte Arten von Leistungen könnten von Privaten grundsätzlich nicht angeboten werden, ist also empirisch falsch.[FN24]

Und in systematischer Hinsicht steht es mit der Validität des Arguments nicht besser: zunächst gelingt es den Theoretikern öffentlicher Güter nicht, eine Definition dieser Güter zu geben, aufgrund deren eine eindeutige Unterscheidung zweier Güterklassen möglich würde - der öffentlichen, die vom Staat oder mit seiner Hilfe, und der nicht-öffentlichen, die von Privaten bereitgestellt werden (diese [S.23] Tatsache überrascht vermutlich aufgrund der gerade getroffenen empirischen Feststellungen nicht mehr!): öffentliche Güter werden nämlich definiert als solche Güter, deren Nutznießung nicht eindeutig auf den Kreis der sie tatsächlich finanzierenden Personen eingegrenzt werden kann; es sind, kurz gesagt, Güter, von denen auch Personen profitieren, die sich an ihrer Bezahlung nicht beteiligen. Zweifellos trifft diese Charakterisierung auf manche staatlicherseits angebotenen Güter zu: durch die Feuerwehr, die mein brennendes Haus löscht, profitiert auch mein Nachbar, auf dessen Haus das Feuer dann nicht übergreift ? auch dann nicht, wenn er keinen Beitrag zur Finanzierung der Feuerwehr geleistet hätte; ähnlich profitierte er etwa davon, wenn ich zum Zweck der Prävention von Verbrechen einen Sicherheitsdienst die Umgebung meines Hauses kontrollieren ließe. Aber diese Definition trifft auf eine ganze Reihe staatlicherseits erbrachter Leistungen genauso auch nicht zu: etwa bei Bahn, Post, Telefon, Straßenbau usw.; sie trifft, wie bei staatlichen Leistungen, so auch für eine beliebige Anzahl privaterseits angebotene Leistungen zu: von meinem Rosengarten profitiert u. U. auch die Nachbarschaft, genauso wie von allen Maßnahmen, die ich an meinem Eigentum vornehme, und die sich wertsteigernd auch auf angrenzendes Eigentum auswirken; von der Vorstellung eines Straßenmusikanten profitieren auch die, die dann am Ende kein Geld in den Hut werfen; von meinem Deodorant profitieren auch die Straßenbahnmitfahrer, die mich dann besser riechen können. Heißt das nun, daß Deodorants, Rosengärten und Straßenmusik, weil sie zweifellos die Kennzeichen öffentlicher Güter aufweisen, staatlicherseits oder mit staatlicher Hilfe bereitgestellt werden müssen? Und es kommt noch eine weitere Schwierigkeit hinzu: was wäre denn der Fall, wenn meine Handlungen, gemessen an den Wertmaßstäben anderer Personen, nicht positive, sondern negative Auswirkungen hätten, wenn z. B. derjenige, dessen Haus von meiner Feuerwehr vor einem Brand bewahrt wird, aus versicherungstechnischen Gründen dringlich gewünscht hätte, es würde abbrennen?

Selbst wenn man jedoch all diese Schwierigkeiten auf sich beruhen ließe, taugt das Öffentliche-Güter-Argument nichts: nachdem man nämlich die Eigentümlichkeit öffentlicher Güter dargestellt hat, geht das Argument so weiter: die positiven Auswirkungen solcher Güter auf einen weiteren Personenkreis belegten ihre Wünschbarkeit; dennoch würden sie auf dem freien Markt (jedenfalls teilweise) nicht angeboten, weil nicht alle von ihrem Angebot profitierenden Personen zu einer die Finanzierung erleichternden oder erst ermöglichenden Gegenleistung bereit seien; daher müsse hier der Staat einspringen, um diese doch offenbar an sich wünschbaren Güter, die sonst nicht hergestellt würden, dennoch bereitzustellen.

Gleich zweimal muß man zu diesem Argument sagen: 'Fehlschluß'. Einmal wird unter der Hand eine Norm eingeschmuggelt, die sich, formuliert man sie explizit, unmittelbar als nicht allgemein begründbar herausstellt: die Norm 'immer wenn man zeigen kann, daß die Herstellung eines Gutes positive Auswirkungen auf andere Personen hat, jedoch nicht hergestellt wird, wenn diese anderen sich nicht auch an der Finanzierung beteiligen, dann darf man sie staatlicherweise zur Finanzierung unter Gewaltanwendung bzw. -drohung zwingen'. Ich muß auf die Absurdität dieser Norm nicht näher eingehen. - Zum anderen ist auch der nutzentheoretische [S.24] Argumentteil unhaltbar: natürlich können die öffentlichen Güter wünschbar sein; es ist besser sie zu haben, als sie nicht zu haben. Aber das ist völlig belanglos, denn um diese Alternative geht es nicht. Um nämlich diese wünschbaren Güter zu finanzieren, muß bestimmten Personen zwangsweise Geld entzogen werden, und es ist allein die Frage, ob das, was sie mit diesem Geld gemacht hätten, nun aber nicht mehr tun können, nützlicher gewesen wäre als der durch die Bereitstellung der öffentlichen Güter für sie erzielte Nutzen. Und die Antwort auf diese Frage ist eindeutig: gemessen an den Wertmaßstäben dieser Personen ist der Nutzen der öffentlichen Güter natürlich vergleichsweise geringer, denn hätte man ihnen die Wahl gelassen, so hätten sie ja offensichtlich andere Verwendungsmöglichkeiten für ihr Geld vorgezogen.[FN25]

Die Ideologie öffentlicher Güter ist demnach in jeder denkbaren Hinsicht unhaltbar. Aber sie ist wirksam, sie wird geglaubt, und man geht wohl nicht fehl in der Annahme, ihr einen wichtigen Anteil bei der Stabilisierung objektiv nicht rechtfertigbarer gesellschaftlicher Strukturen zuzuschreiben.

Wichtiger als alle Ideologien sind für die Stabilisierung solcher Strukturen jedoch m. E. organisationstechnische Kniffe. Auch hierzu zum Schluß ein paar Bemerkungen. Ein Kniff, der zweifellos die Wahrnehmbarkeit des gewalttätigen Charakters des Staates herabsetzt, ist z. B. die Tatsache, daß man bei allen abhängig Beschäftigten die Eintreibung von Steuern bereits durch den Arbeitgeber vornehmen läßt, und ein unmittelbarer Kontakt mit staatlichen Steuereintreibern für den Normalbürger so gar nicht erfolgen muß. Aus einem ähnlichen Grund gehen Staaten in zunehmendem Maße dazu über, anstelle direkter Steuern indirekte Steuern zu erheben, weil diese als solche nicht mehr sichtbar sind, sondern vielmehr mit den Warenpreisen zu einer Einheit verschmelzen. Bedeutsam ist auch die Schaffung und Aufrechterhaltung einer buchungstechnischen Fiktion: der Fiktion, auch die im öffentlichen Dienst Beschäftigten zahlten Steuern. Sie läßt die in der gewerblichen Wirtschaft beschäftigten Personen die Last der Steuern leichter als 'gerecht' ertragen - aber natürlich ist es nur eine Fiktion, denn wenn jedermann plötzlich aufhörte, Steuern zu zahlen, dann würden nicht alle Personen Brutto statt Netto kassieren, sondern der öffentliche Dienst kassierte vielmehr Null statt Netto. Außerdem ist es ein bedeutsamer Fortschritt aus der Sicht des Staates, daß man - in der Regel seit Beginn dieses Jahrhunderts - über ein staatliches Notengeldmonopol verfügt: früher mußte man mühsam Münzenverschlechterung betreiben, die vergleichsweise leicht als Betrug erkannt werden konnte und wurde [FN26]; heute dagegen sind solche [S.25] Fälscheraktionen, sofern sie der Staat vornimmt, nicht nur legal, sie sind vor allem für den Laien, dem man über die Gründe der Inflation getrost das Märchen von der OPEC auftischen kann [FN27], nicht mehr unmittelbar erkennbar, und auch das Ausmaß, in dem derartige staatliche Fälscheraktionen zu nicht-deklarierten Steuererhöhungen verwendet werden können, ist ihm in aller Regel unklar.[FN28]

Die bedeutendste organisationstechnische Erfindung zur Ausweitung staatlicher Gewalt ist jedoch die Demokratie.[FN29] Damit soll nicht behauptet werden, daß eine Demokratie notwendigerweise, mehr als andere Staatsformen, zur Ausdehnung unrechtfertigbarer Eingriffe in das Netz sozialer Beziehungen führen muß. Eine Demokratie kann genauso wie etwa eine nicht-parlamentarische Monarchie sowohl die Form eines liberalen Minimalstaats wie die Form totalitärer Herrschaft annehmen. Was allerdings behauptet wird, ist dies: bei einem gegebenen, in einer Gesellschaft verbreiteten Sinn für Gerechtigkeit (in der Bedeutung der von mir zu Beginn explizierten objektiv rechtfertigbaren Normen), und bei einem gegebenen, aus diesem Gerechtigkeitssinn resultierenden, in der Bevölkerung verbreiteten Widerstandswillen gegen den Versuch der Durchsetzung nicht rechtfertigbarer Normen, auf den alle Staaten zu allen Zeiten um der eigenen Stabilität willen Rücksicht zu nehmen haben, ist die Demokratie im Vergleich zu allen anderen Organisationsformen staatlicher Herrschaft diejenige, die die vergleichsweise größte Ausdehnung unbegründbarer Aktionsspielräume erlaubt, ohne dadurch um ihre Stabilität fürchten zu müssen.[FN30] Anders, konkreter formuliert heißt das: aufgrund gegebener Traditionen kann man den Deutschen erheblich mehr an unrechtfertigbaren staatlichen Handlungen zumuten, ohne einen Aufstand heraufzubeschwören, als den US-Amerikanern, und den Russen wiederum erheblich mehr als den Deutschen; aber in jedem Fall, in den USA nicht anders als in der Bundesrepublik, erlaubt die Demokratie mehr an Herrschaft als andere, alternative staatliche Organisationsformen; und selbst für die UdSSR, die man natürlich nur in sehr eingeschränktem Sinn als demokratisch bezeichnen kann, die aber wohl eher als demokratisch einzustufen ist als das zaristische Rußland, gilt diese Aussage: kein Zar konnte so unbeschränkt und willkürlich herrschen, wie es heute im Rußland der kommunistischen Partei alltägliche Praxis geworden ist. Warum dies so ist? Die Antwort wird von de Jouvenel formuliert: "Früher war (die Staatsgewalt) sichtbar, manifest in der Person des Königs, der sich als Herr zu erkennen gab, von dem man wußte, er war Mensch. In ihrer Anonymität gibt sie heute vor, keine Eigenexistenz zu besitzen und nur das [S.26] unpersönliche, leidenschaftslose Instrument des Gemeinwesens zu sein. Das ist offensichtlich eine Fiktion! ... Wie eh und je wird die Staatsgewalt heute von einer Gruppe von Männern ausgeübt, die über die Maschinerie gebieten. Diese Ganzheit bildet das, was man Macht nennt, und ihr Verhältnis zu den Menschen ist das des Befehls. - Geändert hat sich nur, daß man dem Volk geeignete Mittel an die Hand gibt, die Hauptbeteiligten an der Macht auszutauschen. In gewisser Weise wird dadurch die Macht geschwächt, da der Wille, der dem sozialen Leben vorsteht, nach Belieben durch einen anderen, der jetzt Vertrauen genießt, ersetzt werden kann. Dadurch aber, daß dies (demokratische) Regime jedem Ehrgeiz Aussicht auf die Macht eröffnet, erleichtert es ihre Ausweitung erheblich. Denn im Ancien Regime wußten die Einflußreichen, sie würden niemals an der Macht teilhaben, und sie waren gerade deshalb stets bereit, den geringsten Übergriff der Staatsgewalt zu rügen. Heute dagegen sind alle Prätendenten und niemand hat ein Interesse daran, eine Position zu schwächen, die er eines Tages selber einzunehmen hofft, eine Maschine lahmzulegen, deren er sich seinerseits zu bedienen gedenkt. Aus diesem Grunde treffen wir in den politischen Kreisen der modernen Gesellschaft auf eine ausgedehnte Kumpanei zugunsten einer Ausweitung der Staatsgewalt."[FN31] Dies sollte, gerade wer an der Etablierung rechtfertigbarer Gesellschaftsordnungen Interesse hat, im Auge behalten: es ist insbesondere der demokratische Staat, der diesem Anliegen insofern im Wege steht, als es kein anderes System gibt, in dem man das jedermann jedenfalls manchmal ergreifende Interesse, andere Personen zu beherrschen, besser ausleben könnte als gerade in der Demokratie.