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Kapitel 4: Die Grundlagen der Eigentumstheorie

I.
II.
III.
IV.
V.

I.

[S.67] In Anknüpfung an Überlegungen D. Humes in den ‚Prinzipien der Moral’ sollen zunächst die notwendigen und hinreichenden Bedingungen für die Entstehung von Eigentum dargelegt werden.[FN1] Eigentum bezeichnet dabei, wie die nachstehenden Ausführungen deutlich machen werden, kein empirisch gegebenes, Beobachtungen entnehmbares Verhältnis von Personen zu Dingen; vielmehr wird damit ein rechtliches oder normatives oder moralisches Verhältnis (die drei Ausdrücke werden im folgenden synonym verwendet) gekennzeichnet, dessen Bestehen oder Nicht-Bestehen - unabhängig von allen faktischen Gegebenheiten - davon abhängt, ob es als solches gerechtfertigt bzw. begründet werden kann oder nicht. Die Theorie des Eigentums ist also keine empirische, sondern eine normative Theorie. Sie beschäftigt sich nicht mit der Frage ‚Wie kommt es dazu, daß bestimmte Personen bestimmte Beziehungen zu bestimmten Gegenständen unterhalten oder nicht?’, sondern sie fragt ‚Wie kommt es, daß bestimmte Beziehungen bestimmter Personen zu bestimmten Gegenständen als rechtfertigbar bezeichnet werden können und andere nicht?’. Naturgemäß muß eine Theorie des Eigentums qua normative Theorie von daher auch Ausführungen über die grundsätzliche Frage der Begründbarkeit von Normen und über die Frage der Entscheidbarkeit zwischen konkurrierenden, inkompatiblen normativen Theorien enthalten.[FN2]