II.
Güterknappheit allein ist jedoch, wenn auch eine notwendige, so doch keine hinreichende Voraussetzung, um die Entstehung von Eigentum zu erklären. Selbst wenn Güterknappheit herrschte, die diesem beschränkten Angebot konfrontierten Personen aber so im Raum angesiedelt wären, daß sich ihre Aktionsspielräurne nicht überlappten, so könnte es zu Konflikten im Hinblick auf die Verwendung knapper Güter nicht kommen (und daher fehlte jeder Grund zur Etablierung von Eigentumsnormen). Selbst wenn Güterknappheit herrschte und sich die Aktionsspielräume unterschiedlicher Personen überschneiden sollten, bestünde kein Grund zur Einrichtung solcher Normen, wenn sich die Interessen der verschiedenen, miteinander in Berührung kommenden Personen - gewissermaßen aufgrund einer prästabilierten [S.69] Harmonie - als identisch bzw. kompatibel erweisen sollten (so daß meine Verwendung knapper Güter immer genau der von Seiten anderer Personen gewünschten Verwendung dieser Güter entspricht u. u.). Erst wenn eine vollständige Interessenidentität nicht gegeben ist und man statt dessen realistischerweise von der Möglichkeit auch inkompatibler Interessenlagen auszugehen hat, besteht Grund zu einer normativen Regelung des Verhältnisses von Personen zu knappen Gütern.
Aber auch Knappheit, sich überschneidende Aktionsspielräume und das Nichtgegebensein vollständiger Interessenharmonie zusammengenommen sind noch nicht ausreichend, um die Ausbildung des Eigentumskonzepts verständlich zu machen. Man kann sich dies klarmachen, indem man sich etwa das Bild des durch den Porzellanladen stampfenden Elefanten vor Augen führt, und dann feststellt, daß auch knappe Güter und sich offenbar ausschließende Vorstellungen über die Porzellanverwendung durch Ladenbesitzer und Elefanten nicht dazu führen würden, es nun einmal, zwecks Vermeidung ähnlicher, zukünftiger Unglücksfälle, mit der Formulierung von Eigentumsnormen zu versuchen. Solange man das Unglücksereignis im Hinblick auf die Verwendung eines knappen Gutes einer ‚Person’ zuschreibt, die handelte, wie sie handeln mußte, weil unter gegebenen Umständen ‚so und nicht anders’ zu handeln eben ihrer Natur entspricht, solange ist der Versuch, Konflikte durch Normierungen zu vermeiden, sinnlos. Solange Konflikte als kausalwissenschaftlich erklärbar interpretiert werden (wie im Fall des Elefanten), solange sind sie nichts als Naturereignisse, für deren Lösung allenfalls Technik, aber nicht Moral zuständig ist. Damit es zur Entstehung des Eigentumskonzepts als eines normativen Konzepts kommen kann, muß darüber hinaus vorausgesetzt werden, daß die zwei oder mehr Konfliktpartner sich wechselseitig als autonome und konsensfähige Autoren ihrer Handlungen interpretieren (können): zum einen heißt dies, wechselseitig anzunehmen, eine Person hätte, wenn sie gewollt hätte, auch anders handeln können als sie es tatsächlich getan hat. Zum anderen bedeutet es, wechselseitig vorauszusetzen, man wisse, was ein Konsens ist, und könne einen zwei- oder allseitigen Konsens von einem Nicht-Konsens eindeutig unterscheiden.