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Kapitel 4: Die Grundlagen der Eigentumstheorie

I.
II.
III.
IV.
V.

II.

[S.68] Zunächst jedoch das Humesche Problem: Unter welchen Voraussetzungen kommt es zur Ausbildung des Konzepts des Eigentums als eines normativen Begriffs? Eine erste, notwendige Voraussetzung hierfür ist das Bestehen von Knappheiten hinsichtlich von Gütern. Gäbe es keine Knappheit, sondern handelte es sich bei Gütern ausschließlich um sogenannte freie Güter, deren Verwendung durch eine Person und für einen Zweck ihre Verwendung durch eine andere Person und/oder einen anderen Zweck in keiner Weise beeinträchtigen würde, so daß im Hinblick auf ihre Verwendung keine bewußte, zwischen vorrangigen und nachrangigen Verwendungsmöglichkeiten unterscheidende (d. i. ‚ökonomische’) Wahl getroffen werden müßte, so bestünde keinerlei Notwendigkeit, das Verhältnis von Personen zu Gütern zu regeln: Wenn mein gegenwärtiger Bananenkonsum infolge eines paradiesischen Überflusses an Bananen weder meinen zukünftigen Vorrat an Bananen beeinträchtigte, noch, vor allem, den gegenwärtigen oder zukünftigen Bananenkonsum anderer Personen, so wäre eine Regelung des Verhältnisses von Personen zu Bananen durch Eigentumsnormen überflüssig. Wie die Luft, die man atmet, so wären auch Bananen zu einer für jedermann gleichen, konstanten Rahmenbedingung menschlicher Wohlfahrt geworden, die niemand durch seine Handlungen zugunsten oder zuungunsten seiner eigenen oder einer anderen Person manipulieren könnte, so daß sich eine Normierung der Nutzung solcher Güter - eine Normierung des Atmens wie des Bananenessens - erübrigte. Sinnvoll wird eine Normierung des Verhältnisses von Personen zu Dingen erst, wenn es sich bei ihnen um knappe (d. i. ‚ökonomische’) Güter handelt, deren Verwendung zu einem Zweck ihre Verwendung zu einem anderen Zweck (durch andere Personen) beeinträchtigt oder ausschließt, und deren Verwendung somit die Möglichkeit von interpersonellen Konflikten in sich birgt. Eigentumsnormen sollen einen Ausweg aus diesen angesichts von Knappheit möglichen Konflikten bezüglich der Verwendung von Gütern bieten.

Güterknappheit allein ist jedoch, wenn auch eine notwendige, so doch keine hinreichende Voraussetzung, um die Entstehung von Eigentum zu erklären. Selbst wenn Güterknappheit herrschte, die diesem beschränkten Angebot konfrontierten Personen aber so im Raum angesiedelt wären, daß sich ihre Aktionsspielräurne nicht überlappten, so könnte es zu Konflikten im Hinblick auf die Verwendung knapper Güter nicht kommen (und daher fehlte jeder Grund zur Etablierung von Eigentumsnormen). Selbst wenn Güterknappheit herrschte und sich die Aktionsspielräume unterschiedlicher Personen überschneiden sollten, bestünde kein Grund zur Einrichtung solcher Normen, wenn sich die Interessen der verschiedenen, miteinander in Berührung kommenden Personen - gewissermaßen aufgrund einer prästabilierten [S.69] Harmonie - als identisch bzw. kompatibel erweisen sollten (so daß meine Verwendung knapper Güter immer genau der von Seiten anderer Personen gewünschten Verwendung dieser Güter entspricht u. u.). Erst wenn eine vollständige Interessenidentität nicht gegeben ist und man statt dessen realistischerweise von der Möglichkeit auch inkompatibler Interessenlagen auszugehen hat, besteht Grund zu einer normativen Regelung des Verhältnisses von Personen zu knappen Gütern.

Aber auch Knappheit, sich überschneidende Aktionsspielräume und das Nichtgegebensein vollständiger Interessenharmonie zusammengenommen sind noch nicht ausreichend, um die Ausbildung des Eigentumskonzepts verständlich zu machen. Man kann sich dies klarmachen, indem man sich etwa das Bild des durch den Porzellanladen stampfenden Elefanten vor Augen führt, und dann feststellt, daß auch knappe Güter und sich offenbar ausschließende Vorstellungen über die Porzellanverwendung durch Ladenbesitzer und Elefanten nicht dazu führen würden, es nun einmal, zwecks Vermeidung ähnlicher, zukünftiger Unglücksfälle, mit der Formulierung von Eigentumsnormen zu versuchen. Solange man das Unglücksereignis im Hinblick auf die Verwendung eines knappen Gutes einer ‚Person’ zuschreibt, die handelte, wie sie handeln mußte, weil unter gegebenen Umständen ‚so und nicht anders’ zu handeln eben ihrer Natur entspricht, solange ist der Versuch, Konflikte durch Normierungen zu vermeiden, sinnlos. Solange Konflikte als kausalwissenschaftlich erklärbar interpretiert werden (wie im Fall des Elefanten), solange sind sie nichts als Naturereignisse, für deren Lösung allenfalls Technik, aber nicht Moral zuständig ist. Damit es zur Entstehung des Eigentumskonzepts als eines normativen Konzepts kommen kann, muß darüber hinaus vorausgesetzt werden, daß die zwei oder mehr Konfliktpartner sich wechselseitig als autonome und konsensfähige Autoren ihrer Handlungen interpretieren (können): zum einen heißt dies, wechselseitig anzunehmen, eine Person hätte, wenn sie gewollt hätte, auch anders handeln können als sie es tatsächlich getan hat. Zum anderen bedeutet es, wechselseitig vorauszusetzen, man wisse, was ein Konsens ist, und könne einen zwei- oder allseitigen Konsens von einem Nicht-Konsens eindeutig unterscheiden.