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Kapitel 4: Die Grundlagen der Eigentumstheorie

I.
II.
III.
IV.
V.

I.

[S.67] In Anknüpfung an Überlegungen D. Humes in den ‚Prinzipien der
Moral’ sollen zunächst die notwendigen und hinreichenden Bedingungen
für die Entstehung von Eigentum dargelegt werden.[FN1]
Eigentum bezeichnet dabei, wie die nachstehenden Ausführungen deutlich
machen werden, kein empirisch gegebenes, Beobachtungen entnehmbares
Verhältnis von Personen zu Dingen; vielmehr wird damit ein rechtliches
oder normatives oder moralisches Verhältnis (die drei Ausdrücke werden
im folgenden synonym verwendet) gekennzeichnet, dessen Bestehen oder
Nicht-Bestehen – unabhängig von allen faktischen Gegebenheiten – davon
abhängt, ob es als solches gerechtfertigt bzw. begründet werden kann
oder nicht. Die Theorie des Eigentums ist also keine empirische,
sondern eine normative Theorie. Sie beschäftigt sich nicht mit der
Frage ‚Wie kommt es dazu, daß bestimmte Personen bestimmte Beziehungen
zu bestimmten Gegenständen unterhalten oder nicht?’, sondern sie fragt
‚Wie kommt es, daß bestimmte Beziehungen bestimmter Personen zu
bestimmten Gegenständen als rechtfertigbar bezeichnet werden können und
andere nicht?’. Naturgemäß muß eine Theorie des Eigentums qua normative
Theorie von daher auch Ausführungen über die grundsätzliche Frage der
Begründbarkeit von Normen und über die Frage der Entscheidbarkeit
zwischen konkurrierenden, inkompatiblen normativen Theorien enthalten.[FN2]