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2.3. Güterkonzentration, Monopolisierung und Wettbewerb

VI.

[S.141] Die Analyse des Problems von Konzentration, Monopolisierung und Wettbewerb endet damit mit einem eindeutigen Ergebnis: ein Prozeß zunehmender Monopolisierung von Produktionsfaktoren muß in einer anarchischen Ordnung nicht nur als unwahrscheinlich gelten; vielmehr hätte er, selbst wenn er tatsächlich stattfinden sollte, keine suboptimale Güterversorgung bzw. kein überhöhtes Güterpreisniveau im Gefolge. Mit einem Wort: solange das GWAP gilt, solange ist ein Monopol in jeder denkbaren Hinsicht harmlos. Ein besonderes Problem suboptimaler Güterversorgung und überhöhter, monopolistischer Preise gibt es erst, wenn es einem Unternehmen gestattet wird, das GWAP bei der Verfolgung seiner Ziele mehr oder weniger weitgehend zu ignorieren; und erst dann muß mit Prozessen zunehmender Konzentration und Monopolisierung gerechnet werden.

Das Monopolproblern, dessen sich der Staat annehmen soll, existiert also in Wahrheit nicht. Es wird vielmehr erst durch den Staat erzeugt: Er selbst stellt das einzige Unternehmen dar, dessen Preise von anderen Preisen konzeptuell eindeutig unterschieden werden können, weil sie Preise eines Unternehmens sind, das eine rechtliche Sonderstellung innehat; und die als überhöht (in einem nicht-arbiträren, von subjektiven Wertschätzungen freien Sinn) bezeichnet werden können, weil es sich bei ihnen um Preise handelt, die auf einer Unterdrückung bestimmter allgemein rechtfertigbarer Handlungen beruhen (das ist die begriffliche Kehrseite einer jeden rechtlichen Sonderstellung, die als solche naturgemäß nicht mehr allgemein gerechtfertigt werden kann (!)). Antimonopolistische Politik ist demnach nichts weniger als antistaatliche, anarchistische Politik, und staatliche Anti-Monopolpolitik ist eine contradictio in adjecto.[FN66]