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3.1.2. Umverteilung

I.
II.
III.

III.

[S.151] Auch und gerade die Verrechtlichung des Staates beinhaltet aber keine Aufgabe von Gewalt, sondern stellt nur deren Rationalisierung dar! Selbst wenn der Staat als Wahrer des Rechts an allgemein anerkannte Normen anknüpft, gibt er das Vorrecht nicht auf, sie ausdrücklich zu ändern (während ein normales Privatrechtssubjekt, auch wenn es selbst aufhört, einer Norm zu folgen, diese keineswegs als anerkannte Norm außer Kraft setzen kann) und in anerkannte Rechte einzugreifen, wenn es ihm einseitig vorteilhaft erscheint. – Und im übrigen bezahlt der Staat auch die diesbezüglich eingesetzten Richter und Polizisten (genauso wie die Lehrer, die Bediensteten von Post, Bahn, Zentralbanken, etc. .. .) aus Zwangsabgaben, und dokumentiert auch so noch einmal, daß das durch sie durchgesetzte Recht (genauso wie das Erziehungs-, Verkehrs-, Kommunikations- und Bankwesen) nach Art und Umfang nicht von der Sorte ist, für die man gegebene Summen Geldes freiwillig zahlen würde, sondern Recht (Bildung, Verkehr, Geld, etc. …), bei dem der eine seine Interessen auf Kosten eines anderen durchsetzt.[FN79]

Umverteilungspolitik erzeugt einerseits positiv bewertete soziale Effekte: in ihrem Rahmen wird ein Bildungs-, Verkehrs-, Geld-, Rechtswesen u. a. bereitgestellt. Andererseits werden durch sie keine universalisierbaren gesellschaftlichen Werte durchgesetzt, sondern partikularistische, denn die Bereitstellung der angegebenen positiven Leistungen beruht auf vorangehenden, nicht allgemein rechtfertigbaren Aneignungen und geht also notwendig auf jemandes Kosten: im Unterschied zu einem sich im Rahmen des GWAP bewegenden Unternehmen, dessen Erfolg oder Mißerfolg sich daran bemißt, ob seine Produkte zu kostendeckenden Preisen frei verkauft werden können oder nicht, hängt der Erfolg oder Mißerfolg des Unternehmens Staat davon ab, ob seine Produkte nach Art, Umfang und Verteilung so be- [S.152] schaffen sind, daß sie ein gegebenes, aus gewalttätigen Aneignungen resultierendes Einkommen für die Zukunft (mindestens) stabilisieren helfen oder nicht. Wie ein Unternehmen des Privatrechts bei der Verfolgung seiner Ziele Irrtümer begehen kann und dann Einkommensverluste hinzunehmen hat, kann auch der Staat bei seiner Umverteilungspolitik Fehler machen, die sich in zukünftigen Einkommensreduzierungen bemerkbar machen. Welche Produktpalette zur Einkommensmaximierung jeweils geeignet ist, läßt sich weder für wirtschaftliche, noch für politische Unternehmen wissenschaftlich voraussagen, sondern nur in systematisch nicht lehrbarer Weise spekulativ vorausahnen. Eindeutig voraussagen läßt sich nur, daß ein normales Unternehmen sich immer vorrangig auf die Produktion solcher Güter konzentriert, deren antizipierte Preise gegebene Produktionskosten möglichst deutlich überschreiten, und daß der Staat demgegenüber seine Bemühungen vorrangig auf die Produktion solcher Güter richtet, deren Herstellung unabhängig von der Relation antizipierte Preise/Kosten für die Aufrechterhaltung eines aus Zwangsabgaben gespeisten Einkommens strategisch bedeutsam erscheint. – Daß solche Funktionen vor allem die Produktion von Recht und Sicherheit, aber auch die von Bildung, Verkehrs- und Kommunikationsmitteln und von Geld erfüllen, zeigt uns die Erfahrung mit historischen Staaten.