Rezension: Das Genossenschaftswesen volkswirtschaftlich und soziologisch betrachtet von Ernst Grünfeld (1929)
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Quelle: Zeitschrift für Völkerpsychologie und Soziologie, 5:4, Dezember 1929, S. 467
Ernst Grünfeld (Direktor des Seminars für Genossenschaftswesen an der Universität Halle), Das Genossenschaftswesen volkswirtschaftlich und soziologisch betrachtet. (Handbuch des Genossenschaftswesens in 4 Bänden herausgegeben in Gemeinschaft mit Dr. Julius von Gierke, Professor der Rechte an der Universität Göttingen, und Dr. Karl Hildebrand, Generalrevisor beim Verband der Deutschen Raiffeisen-Genossenschaften, Dozent für Genossenschaftswesen an der Handelshochschule Berlin, von Professor Dr. Ernst Grünfeld, I. Bd.) Halberstadt, H. Meyers Buchdruckerei, Abt. Verlag, 1928, Groß 8°, XIII und 351 Seiten, geb. M. 22,50, brosch. M. 20,25.
Die Errichtung von Genossenschaften bildete in nicht allzulang zurückliegender Zeit einen wesentlichen Punkt weitgestreckter wirtschaftspolitischer Programme. Von den Konsumgenossenschaften, von den Produktivgenossenschaften und von den Genossenschaften der Landwirte erwartete man, daß sie den Kapitalismus überwinden und eine neue Epoche gesellschaftlicher Wirtschaft herbeiführen werden. Die Entwicklung des Genossenschaftswesens hat alle diese Erwartungen zu Schanden gemacht, doch sie hat der Genossenschaft als Unternehmungsform ein Betätigungsfeld zugeteilt, das ihr nicht so bald genommen werden kann. Es ist daher zu begrüßen, daß man allmählich daran geht, die rechtlichen, wirtschaftspolitischen, betriebstechnischen und allgemein soziologischen Probleme des Genossenschaftswesens eingehender zu bearbeiten. Das „Handbuch des Genossenschaftswesens“ will diese Aufgabe mit besonderer Berücksichtigung der deutschen Verhältnisse lösen. Ein Band soll die juristischen, zwei Bände die betriebswirtschaftlichen Fragen behandeln; der vorliegende ist den volkswirtschaftlichen und soziologischen gewidmet.
Für den Interessenkreis dieser Zeitschrift kommt in erster Linie der „Soziologie des Genossenschaftswesens“ überschriebene Abschnitt (S. 42—49) in Betracht. Der Verfasser leitet ihn mit der Feststellung ein, daß von einer soziologischen Behandlung des Genossenschaftswesens bisher, wenn man von gelegentlichen Bemerkungen absieht, kaum die Bede sein kann. Dementsprechend vermag auch Grünfeld, wie es das Wesen eines Handbuches, das sich im Einzelnen auf monographische Vorarbeiten stützen muß, bedingt, kaum mehr zu bringen als einige Andeutungen über das, was auf diesem Gebiet zu leisten wäre. Man vermißt in dieser Skizzierung der Probleme die Erwähnung der Betätigung der Genossenschaften im Dienste politischer, religiöser, kultureller und nationaler Ideen. Man kann und darf aber das Genossenschaftswesen nicht ohne Berücksichtigung dieser Betätigung soziologisch betrachten. Daß die Genossenschaften Ideen gedient haben, die ihrem nächsten wirtschaftlichen Zweck fremd waren, das allein rechtfertigt m. E., das Genossenschaftswesen nicht nur rechtlich und betriebstechnisch, sondern auch wirtschaftspolitisch als eine einheitliche Erscheinung anzusehen. In der Geschichte der sozialen, religiösen und nationalen Kämpfe der letzten Jahrzehnte ist den Genossenschaften eine große Rolle zugefallen. Der charismatische Führer, von dem Grünfeld spricht, war in der Regel ein Mann, dem ganz bestimmte Ziele der Art, die man als außerwirtschaftliche zu bezeichnen pflegt, vorschwebten. In der Darstellung der Entwicklung der einzelnen Kategorien von Genossenschaften in den verschiedenen Ländern kommt Grünfeld auf diese Einflüsse immer wieder zu sprechen; daß er sie in dem soziologischen Abschnitt außer acht läßt, ist daher umso auffallender.
Alles in allem haben wir es hier mit einer ganz vortrefflichen Leistung zu tun, mit einem Buch, an dem niemand, der Aufschluß über irgend eine Frage des Genossenschaftswesen sucht, wird achtlos vorbeigehen können.
Prof. L. Mises (Wien)