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Über die Produktion von Sicherheit (1849)

I.
II.-IV.
V.-VII.
VIII.-X.

VIII.-X.

VIII.

Wenn es stimmte, daß keine natürliche Organisation der Gesellschaft zu finden ist; wenn es stimmte, daß die Gesetze, nach denen sie sich bewegt, beständig verändert oder umgestaltet werden müßten, so bräuchten die Gesetzgeber notwendigerweise eine unwandelbare, heilige Autorität. Als Fortführer der Vorsehung auf Erden müßten sie fast gottgleich respektiert werden. Wäre es ihnen andernfalls nicht unmöglich, ihrem Auftrag gerecht zu werden? Denn man greift nicht in die Geschäfte der Menschen ein, man unternimmt es nicht, sie zu lenken, sie zu ordnen, ohne täglich eine Unzahl von Interessen zu verletzen. Wenn die Treuhänder der Macht nicht angesehen würden, als gehörten sie zu einem höheren Wesen oder als hätten sie einen Auftrag der Vorsehung erhalten, würden die geschädigten Interessen Widerstand leisten.

Daher die Fiktion des Gottesgnadentums. Diese Fiktion war sicherlich die denkbar beste. Wenn es gelingt, die Menge davon zu überzeugen, daß Gott selbst gewisse Menschen oder Geschlechter auserwählt hat, um der Gesellschaft Gesetze zu geben und sie zu regieren, wird offensichtlich niemand auch nur daran denken, sich gegen die von der Vorsehung Erwählten aufzulehnen, und alles, was die Regierung unternähme, wäre wohlgetan. Eine Regierung göttlichen Rechts ist unvergänglich. Doch nur unter der einen Bedingung, daß man an das Gottesgnadentum glaubt.

Wenn man jedoch auf den Glauben verfällt, daß die Führer der Völker ihre Eingebung nicht direkt von der Vorsehung selbst erhalten, daß sie rein menschlichen Antrieben gehorchen, wird der sie umgebende Nimbus verschwinden, und man wird ihren souveränen Entscheidungen ganz unehrerbietig Widerstand leisten, sowie man allem Widerstand leistet, was von Menschen kommt, wenn dessen Nutzen nicht klar dargelegt wird.

Es ist auch sonderbar zu sehen, mit welcher Sorgfalt die Theoretiker des Gottesgnadentums sich bemühen, die Übermenschlichkeit jener Geschlechter zu beweisen, die im Besitz der Regierung über die Menschen sind.

Hören wir zum Beispiel Joseph de Maistre: „Der Mensch kann keine Souveräne machen. Er dient höchstens als Werkzeug, um einen Souverän zu enteignen und dessen Staat einem anderen Souverän, der bereits ein Fürst ist, zu übergeben. Übrigens hat es niemals eine souveräne Familie gegeben, der man einen plebejischen Ursprung nachweisen konnte. Träte dieses Phänomen einmal auf, so wäre dies ein neues Zeitalter.

[…] Es steht geschrieben: Ich bin es, der die Herrscher macht. Das ist kein Kirchenspruch, keine fromme Vorstellung; das ist die buchstäbliche Wahrheit, einfach und faßlich. Es ist ein Gesetz der politischen Welt. Gott macht wortwörtlich die Könige. Er bereitet die Königsgeschlechter vor, er läßt sie inmitten einer Wolke, die ihren Ursprung verdeckt, heranreifen. Dann treten sie von Ruhm und Ehre gekrönt auf; sie ergreifen das Amt.“”#2">(2)

Nach diesem System, das den Willen der Vorsehung in bestimmten Menschen Fleisch werden läßt und diese Erwählten, diese Gesalbten mit quasi göttlicher Autorität umgibt, haben die Untertanen offensichtlich keinerlei Rechte; sie müssen sich den Erlassen der souveränen Autorität ohne Prüfung unterordnen, als handelte es sich um Anordnungen der Vorsehung selbst.

Der Körper ist ein Werkzeug der Seele, sagte Plutarch, und die Seele ist Werkzeug Gottes. Der Denkschule des Gottesgnadentums zufolge erwählt Gott gewisse Seelen und bedient sich ihrer als Werkzeuge, um die Welt zu regieren.

Glaubten die Menschen an diese Theorie, könnte gewiß nichts eine Regierung göttlichen Rechts erschüttern.

Unglücklicherweise haben sie vollständig aufgehört, daran zu glauben.

Warum?

Weil ihnen eines schönen Tages eingefallen ist, zu prüfen und nachzudenken, und beim Prüfen und Nachdenken haben sie entdeckt, daß ihre Regierungen sie nicht besser regierten als sie, die sie einfache Sterbliche ohne Verbindung mit der Vorsehung waren, es selber gekonnt hätten.

Die freie Prüfung hat die Fiktion des Gottesgnadentums dermaßen außer Kurs gesetzt, daß die Untertanen der Monarchen bzw. der Aristokratien göttlichen Rechts diesen nur in dem Maße gehorchen, wie sie glauben, ein Interesse am Gehorsam zu haben.

War der kommunistischen Fiktion mehr Glück beschieden?

Laut kommunistischer Theorie, deren Hohepriester Rousseau ist, steigt die Autorität nicht mehr von oben herab, sie kommt von unten. Die Regierung erbittet sie nicht mehr von der Vorsehung, sondern von den vereinigten Menschen, von der einen, unteilbaren und souveränen Nation.

Die Kommunisten, Anhänger der Volkssouveränität, nehmen folgendes an. Sie nehmen an, daß die menschliche Vernunft die besten Gesetze, die vollendetste Organisation, die der Gesellschaft zuträglich ist, zu entdecken vermag; und daß diese Gesetze in der Praxis infolge einer freien Aussprache zwischen den entgegengesetzten Meinungen entdeckt werden; daß bei mangelnder Einstimmigkeit, wenn es nach der Aussprache noch eine Spaltung gibt, das Recht bei der Mehrheit liegt, da sie die größte Zahl vernünftiger Einzelner einschließt (diese Einzelnen werden wohlgemerkt als gleich angenommen, sonst stürzt das ganze Gerüst zusammen); infolgedessen versichern sie, daß die Entscheidungen der Mehrheit das Gesetz ergeben müssen und daß die Minderheit gehalten ist, sich ihr unterzuordnen, selbst wenn dies ihre am tiefsten verwurzelten Überzeugungen und ihre teuersten Interessen verletzt.

Dies ist die Theorie; doch hat die Autorität der Mehrheitsentscheidungen in der Praxis diesen unwiderstehlichen, absoluten Charakter, den man ihr unterschiebt? Wird sie in jedem Fall von der Minderheit respektiert? Kann es so sein?

Ein Beispiel:

Nehmen wir an, dem Sozialismus gelänge es, sich unter den arbeitenden Klassen auf dem Land zu verbreiten, wie er sich bereits unter den arbeitenden Klassen der Städte verbreitet hat; daß er infolgedessen im ganzen Land die Mehrheit stellen würde und daß er, die Lage nutzend, eine sozialistische Mehrheit in die gesetzgebende Versammlung entsendete und einen sozialistischen Präsidenten ernennen würde; angenommen, daß, wie Herr Proudhon es fordert, diese Mehrheit und dieser Präsident, mit souveräner Autorität ausgestattet, von den Reichen eine Steuer von drei Milliarden erheben, um die Arbeit der Armen zu organisieren. Ist es wahrscheinlich, daß sich die Minderheit friedlich dieser unbilligen und absurden, aber legalen und verfassungsmäßigen Ausplünderung unterordnete?

Nein, ohne jeden Zweifel zögerte sie nicht, die Autorität der Mehrheit zu leugnen und ihr Eigentum zu verteidigen.

Also gehorcht man in diesem wie im zuvor besprochenen System den Treuhändern der Autorität nur, soweit man ein Interesse zu haben glaubt, ihnen zu gehorchen.
Was uns zu der Behauptung führt, daß die moralische Grundlage des Autoritätsprinzips in einem monopolistischen oder kommunistischen System weder solider noch breiter ist als in einem System der Freiheit.

IX.

Angenommen, daß die Anhänger einer künstlichen Organisation, Monopolisten oder Kommunisten, dennoch recht hätten; daß die Gesellschaft nicht natürlich organisiert ist und daß den Menschen unaufhörlich die Aufgabe obliegt, die Gesetze, die sie regieren, zu machen und aufzuheben, so befände sich die Welt in einer bedauernswerten Lage. Da die moralische Autorität der Herrschenden in Wirklichkeit nur auf dem Interesse der Beherrschten beruht und da diese eine natürliche Neigung haben, allem, was ihre Interessen verletzt, zu widerstehen, muß physische Gewalt der verkannten Autorität unaufhörlich Beistand leisten.

Monopolisten und Kommunisten haben im übrigen diese Notwendigkeit vollkommen erkannt.

Wenn jemand versucht, sagt Herr de Maistre, sich der Autorität der von Gott Erwählten zu entziehen, so soll er dem weltlichen Arm überliefert werden und der Henker seines Amtes walten.

Wenn jemand die Autorität der vom Volk Erwählten verkennt, sagen die Theoretiker der Schule Rousseaus, wenn er einer beliebigen Entscheidung der Mehrheit widersteht, soll er als Verbrecher gegen das souveräne Volk bestraft werden, soll das Schafott darüber richten.

Beide Schulen, die die künstliche Organisation als Ausgangspunkt wählen, landen daher notwendigerweise beim gleichen Ende, beim TERROR.

X.

Man erlaube uns nun, eine einfache Hypothese aufzustellen.

Nehmen wir eine junge Gesellschaft an: Die Menschen, aus denen sie besteht, beginnen zu arbeiten und die Früchte ihrer Arbeit auszutauschen. Ein natürlicher Instinkt sagt diesen Menschen, daß ihre Person, die Erde, die sie einnehmen und bearbeiten, sowie die Früchte ihrer Arbeit ihr Eigentum sind und daß niemand außer ihnen selbst das Recht hat, darüber zu verfügen oder es anzurühren. Dieser Instinkt ist nicht hypothetisch, er ist wirklich. Doch weil der Mensch ein unvollkommenes Geschöpf ist, kommt es vor, daß dieses Gespür für das Recht eines jedes einzelnen auf seine Person oder seine Güter sich nicht in allen Seelen im selben Maße findet und daß einzelne sich mit Gewalt oder List an der Person oder am Eigentum anderer vergreifen.

Daher die Notwendigkeit einer Industrie, die den mißbräuchlichen Angriffen der Stärke oder der List zuvorkommt bzw. sie bekämpft.

Angenommen, es käme ein Mann oder eine Vereinigung und sagte: Ich verpflichte mich, Angriffen auf Leib und Gut gegen Entlohnung zuvorzukommen bzw. sie zurückzudrängen. Alle, die ihre Person oder ihr Eigentum vor jeder Aggression schützen wollen, mögen sich an mich wenden. Was werden die Konsumenten machen, bevor sie mit diesem Produzenten von Sicherheit ein Geschäft abschließen?

Erstens werden sie erkunden, ob er mächtig genug ist, sie zu beschützen.

Zweitens, ob er moralische Garantien bietet, so daß man von seiner Seite keine der Aggressionen fürchten muß, die zu bekämpfen seine Aufgabe wäre.

Drittens, ob kein anderer Sicherheitsproduzent, der gleiche Garantien vorweist, in der Lage ist, ihnen dieses Gut zu besseren Konditionen zu verschaffen. Diese Konditionen können vielgestaltig sein.

Um imstande zu sein, den Konsumenten volle Sicherheit ihrer Person und ihres Eigentums zu garantieren und ihnen im Schadensfall einen dem erlittenen Verlust entsprechenden Ausgleich verschaffen zu können, wäre es in der Tat erforderlich:

1. daß der Produzent gewisse Strafen gegen Körperverletzung und den Raub von Eigentum einführt, und daß die Konsumenten es akzeptieren, sich diesen Strafen zu unterwerfen, falls sie sich selbst an Personen oder Eigentum vergehen;

2. daß er den Konsumenten bestimmte Unbequemlichkeiten zumutet, deren Zweckes ist, ihm das Aufspüren von Straftätern zu erleichtern;

3. daß er regelmäßig eine bestimmte Gebühr einzieht, um seine Produktionskosten wie auch den natürlichen Lohn für seinen Fleiß zu decken. Diese Gebühr wird je nach den Verhältnissen der Konsumenten, den besonderen Berufen, denen sie nachgehen, nach Umfang, Wert und der Art ihres Eigentums variabel sein.

Wenn diese für die Ausübung dieser Tätigkeit notwendigen Bedingungen den Konsumenten genehm sind, kommt das Geschäft zustande; wenn nicht, werden die Konsumenten entweder auf Sicherheit verzichten oder an einen anderen Produzenten herantreten.

Wenn man nun die besondere Natur der Sicherheitsindustrie betrachtet, wird man bemerken, daß die Produzenten gezwungen sein werden, ihr Geschäft auf bestimmte Gebiete zu beschränken. Sie kämen offensichtlich nicht auf ihre Kosten, wenn sie es sich einfallen ließen, eine Polizei in Orten zu unterhalten, wo sie nur einige Kunden haben. Ihre Kundschaft würde sich natürlicherweise um ihren Geschäftssitz scharen. Dennoch könnten sie die Lage nicht mißbrauchen, um den Konsumenten Gesetze vorzuschreiben. Denn im Falle einer mißbräuchlichen Erhöhung des Sicherheitspreises hätten diese immer noch die Möglichkeit, ihre Kundschaft einem neuen oder dem benachbarten Unternehmer zu gewähren.

Aus dieser dem Konsumenten überlassene Möglichkeit, die Sicherheit dort zu kaufen, wo es ihm beliebt, erwächst ein dauernder Wettstreit unter allen Produzenten, von denen sich jeder bemüht, seine Kundschaft durch den Reiz eines guten Geschäfts oder eine raschere, umfassendere, bessere Justiz zu vergrößern oder zu erhalten.(3)

Sobald der Konsument dagegen nicht frei ist, die Sicherheit dort zu kaufen, wo es ihm beliebt, sieht man sogleich, wie sich der Willkür und der schlechten Geschäftsführung Tür und Tor öffnen. Die Justiz wird teuer und langsam, die Polizei schikanös, die Freiheit des Einzelnen wird nicht mehr respektiert, der Preis der Sicherheit ist mißbräuchlich überhöht, er wird ungleich erhoben, je nach der Gewalt, dem Einfluß, über den diese oder jene Klasse von Konsumenten verfügt, die Versicherer liefern sich heftige Kämpfe, um sich gegenseitig die Konsumenten zu entreißen; in einem Wort: man sieht alledem Monopol oder Kommunismus innewohnenden Mißbräuche in einer Reihe heraufziehen.
Unter der Herrschaft des freien Wettbewerbs verliert der Krieg unter den Sicherheitsproduzenten vollkommen seine Berechtigung. Warum sollten sie Krieg führen? Um Konsumenten zu erobern? Doch die Konsumenten ließen sich nicht erobern. Sie hüteten sich sicherlich davor, ihre Personen und ihr Eigentum von Männern sichern zu lassen, die ohne Skrupel die Person und das Eigentum ihrer Wettbewerber angetastet hätten. Wollte ein verwegener Sieger ihnen ein Gesetz aufzwingen, so riefen sie sofort alle freien Konsumenten zu Hilfe, die dieser Angriff bedrohte wie sie auch, und sie würden für Recht sorgen. Ebenso wie der Krieg die natürliche Folge des Monopols ist, ist der Friede die natürliche Folge der Freiheit.

In einem Regierungssystem der Freiheit unterschiede sich die natürliche Organisation der Sicherheitsindustrie nicht von der anderer Industrien. In kleinen Bezirken könnte ein einfacher Unternehmer ausreichen. Dieser Unternehmer vermachte sein Unternehmen seinem Sohn oder überließe es einem anderen Unternehmer. In ausgedehnten Bezirken vereinigte eine einzige Firma genügend Einnahmen auf sich, um bequem diese wichtige und schwierige Tätigkeit auszuüben. Gut geführt, könnte diese Gesellschaft leicht fortbestehen, und die Sicherheit bestünde mit ihr fort. Wie auch in den meisten anderen Produktionszweigen würde in der Sicherheitsindustrie diese letztere Organisationsform die erstere wahrscheinlich irgendwann ersetzen.

Einerseits wäre das die Monarchie, andererseits die Republik; doch die Monarchie ohne das Monopol und die Republik ohne den Kommunismus.

Auf beiden Seiten gälte die im Namen des Nutzens akzeptierte und geachtete und nicht die durch Terror aufgezwungene Autorität.

Daß sich eine solche Hypothese verwirklichen könnte, das wird zweifellos bestritten werden. Doch auf die Gefahr hin, als Utopisten qualifiziert zu werden, behaupten wir, daß dies unbestreitbar ist und daß eine aufmerksame Untersuchung der Tatsachen das Problem der Regierung, wie auch alle anderen ökonomischen Probleme, mehr und mehr zugunsten der Freiheit lösen wird. Was uns anbelangt, so sind wir davon überzeugt, daß sich eines Tages Vereinigungen bilden werden, um die Regierungsfreiheit einzufordern, so wie sie sich gebildet haben, um die Freiheit des Handels verlangen.

Und wir zögern nicht, hinzuzufügen, daß, nachdem dieser letzte Fortschritt gemacht und damit jedes künstliche Hindernis gegen die freie Wirkung der Naturgesetze, die die wirtschaftliche Welt regieren, beseitigt sein wird, die Lage der verschiedenen Mitglieder der Gesellschaft die bestmögliche geworden sein wird.

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(2)
Du principe générateur des constitutions politiques [Vom Entstehungsprinzip politischer Verfassungen], Vorwort.

(3) Adam Smith, dessen bewundernswerte Beobachtungsgabe sich auf alle
Dinge erstreckte, bemerkt, daß die Justiz in England durch den
Wettbewerb, den sich die verschiedenen Gerichtshöfe lieferten, viel
gewonnen hat. Er sagt: Die Gerichtshonorare scheinen ursprünglich auch
in England die hauptsächliche Einnahmequelle der Gerichtshöfe gewesen
zu sein. Jeder Gerichtshof suchte so viele Geschäfte an sich zu ziehen,
wie er konnte, und zog deshalb gern Rechtssachen in seine
Gerichtsbarkeit, die eigentlich nicht dahin gehört hätten. Der
Gerichtshof der königlichen Bank (Kingsbench), der nur für
Kriminalsachen bestimmt war, erkannte auch in Zivilprozessen, indem der
Kläger vorgab, daß der Beklagte, indem er ihm Gerechtigkeit
verweigerte, sich eines Rechtseingriffes oder strafbaren Vergehens
schuldig gemacht habe. Das Schatzkammergericht (Court of Exchequer),
das zur Erhebung der königlichen Einkünfte und zur Beitreibung
ausschließlich solcher Schuldzahlungen, welche Privatleute an den König
abzutragen hatten, eingeführt worden war, erkannte auch über alle
anderen Schuldsachen, indem der Kläger vorgab, daß er den König nicht
bezahlen könne, weil der Beklagte ihn nicht bezahle. Durch solche
Fiktionen kam es dahin, daß es in vielen Fällen ganz von den Parteien
abhing, vor welchem Gerichtshofe sie ihre Sache verhandelt wissen
wollten, und jeder Gerichtshof suchte durch größere Schnelligkeit und
Unparteilichkeit so viel Prozesse als möglich in seinen Bereich zu
ziehen. Vielleicht rührt die gegenwärtige bewundernswürdige Verfassung
der englischen Gerichtshöfe großenteils von dem Wetteifer her, der
früher zwischen ihren verschiedenen Richtern herrschte: Denn jeder
Richter beeiferte sich, bei seinem Gerichtshofe den Parteien die
schnellste und wirksamste Rechtshilfe, welche das Gesetz für jede Art
erlittenen Unrechts darbietet, angedeihen zu lassen." (Ursachen des
Volkswohlstands, 5. Buch, Kap.1)