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John Prince-Smith (1809-1874)

Über John Prince-Smith
Bibliographie

Über John Prince-Smith

Prince Smith, John, geb. 1809 als Sohn des Gouverneurs von Britisch Guayana in London, gest. am 3. 11. 1874 in Berlin, kam 1830 nach Deutschland, erteilte in den Jahren 1831/40 in Elbing englischen Sprachunterricht und liess sich 1846 in Berlin nieder.

Prince-Smith ist als Gründer der deutschen Freihandelschule zu betrachten. War es zwar nur ein Konglomerat freihändlerischer Thesen Jean B. Says und Bastiats und der Adam Smithschen Freihandelsdoktrin, was im wesentlichen den Kern der neuen Lehre bildete, so eroberte sich dieselbe doch in kurzer Zeit die norddeutschen Seestädte, die von der Effekten- und Produktenbörse beherrschte öffentliche Meinung und mit Unterstützung akademischer Lehrstühle weitere Kreise. Prince Smith vertrat die absolute Ausbildung des Eigentumsbegriffs zu einer unbeschränkten Herrschaft über die Sachgüter. Den volkswirtschaftlichen Verkehr Beschränkungen zu unterwerfen, erklärte er für Einführung der Willkür an die Stelle der Gerechtigkeit, wodurch das Fortschreiten des Wohlstandes, für dessen günstige Fortentwirkelung nur die absolute Freiheit Bürgschaft leiste, gehemmt werde. Das Freihandelsprincip selbst fasst er gleich den Männern der englischen Manchesterschule nicht nur als Gegenströmung gegen die Schutzzollbewegung, sondern als radikal individualistische Beherrschung volkswirtschaftlicher Verhältnisse auf, womit das System der freien Konkurrenz von Angebot und Nachfrage die Selbstsucht als Hauptfaktor im Handelsverkehr proklamiert. Der Volkshaushalt eines Industriestaates, den der Freihandel als ein Nebeneinander von Einzelhaushalten ansieht, soll sich nach Prince Smith auf Ansammlung von Kapital koncentrieren, und die Eigner der bedeutendsten Kapitalansammlungen sollen “auch den grössten Anteil an dem durch Kapital beschafften Mehrbetrage an Befriedigungsmitteln beziehen”. Die aus der freien Konkurrenz resultierende Interessenharmonie soll nach Prince Smith durch keine staatlichen Ueberwachungsmassregeln, durch keinen Schutz der heimischen Industrie gestört werden; nur Sicherheit des Handelsverkehrs und der sonstigen ökonomischen Bewegung hat der Staat durch seine Gesetze zu gewährleisten. Wenn Prince-Smith den Privatvorteil mit dem allgemeinen Nutzen identifiziert, so ordnet er folgerichtig die Funktionen der Staatsgewalt der Freiheit der Verfügung über das persönliche Eigentum unter.

Wesentliche Verdienste hat sich Prince Smith um das Zustandekommen der neuen Münz , Mass und Gewichtsgesetzgebung, um Regelung des Bank und Zinswesens, um Aufhebung der Schuldhaft erworben. Als Anhänger des Currencysystems teilt er mit Michaelis und Faucher das Misstrauen gegen ungedeckte Banknoten.

Prince Smith war Mitglied des Cobdenklubs, Begründer des Berliner Freihandelsvereins, Vorsitzender der Berliner Volkswirtschaftlichen Gesellschaft, Präsident der ständigen Kommission des 1858 in Gotha ins Leben gerufenen Kongresses deutscher Volkswirte.

Quelle: Handwörterbuch der Staatswissenschaften, 2. Aufl. 1901, G. Fischer, 6. Band, S. 246 f. – Biographie gekürzt

Weitere Literatur über Prince-Smith:
Roscher, Geschichte der Nat., München 1874, S.
1015 u. ö. – Journal des Economistes, Jahrg. 1874, Paris, März
(Nekrolog). – Schönberg, Die deutsche Freihandelspartei und die Partei
der Eisenacher Versammlung vom Oktober 1872 (in Zeitschr. für
Staatsw.), Tübingen 1876. – Wagner, Grundlegung, 2. Aufl., Leipzig
1879, S. 231/32, 424. – Oswald Stein, Vergangenheit, Gegenwart und
Zukunft der nationalen Wirtschaftspolitik, Bern 1880, S. 115, 126, 130,
373. – Walcker, Geschichte der Nationalökonomie, Leipzig 1884, S.
180/81. – Sax, Grundlegung der theoretischen Staatswirtschaft, Wien
1887, S. 16. – Ingram, History of political economy, London 1888, S.
214. – Block, Progrès de la science économique, Bd. I, Paris 1890, S.
321, 427. – Conigliani, Effetti economici delle imposte, Mailand 1890,
S. 241. – Nouveau dictionnaire d’économie polit., Bd. II, Paris 1892,
S. 578.