Straßenbaubeitragsgesetz (09.01.2005)
Auch in Berlin soll jetzt das „Straßenbaubeitragsgesetz“ eingeführt werden, das bereits im ganzen Bundesgebiet mit Ausnahme von Baden-Württemberg gilt (Tagesspiegel, 7.1.05). Es sieht vor, Grundstücksbesitzer und -mieter am Ausbau von Straßen mit 40 bis 80% der Kosten zu beteiligen – stärker bei Durchgangs-, geringer bei Anliegerstraßen. Ausbesserungen und überfällige Reparaturen muß die öffentliche Hand auch in Zukunft allein finanzieren.
Die Bezeichnung des Gesetzes ist irreführend. Es handelt sich bei den dem Eigentümer auferlegten Zahlungen nicht um „Beiträge“, sondern um Abgaben, denn die unmittelbar betroffenen Bürger haben kein Mitspracherecht bei der Maßnahme. Es wird noch diskutiert, ob es ihnen eingeräumt werden soll.
Der zu zahlende „Beitrag“ wird von den Tiefbauämtern festgesetzt. Die Berliner Koalition überlegt noch, ob „bedrohlich hohe“ Beiträge auch gestundet werden können. Eigentümer von Mietshäusern dürfen die Straßenausbaubeiträge nach dem Willen des Gesetzgebers (der auch hier die Kenntnis ökonomischer Grundsätze durch guten Willen und Ressentiments ersetzt) nicht auf die Mieten umlegen. Sie sollen also den Gewinn des Eigentümers schmälern. Sollte diese Bestimmung durchführbar sein, dürften in der Praxis damit Mieterhöhungen vorgezogen oder weniger Wohnungen gebaut werden, da der Wohnungsbausektor weniger profitabel wird. Eine neue Wohnungsknappheit und hohe Mieten werden damit vorprogrammiert.
Eine hohe Zahl von Klagen über Einzelmaßnahmen wird erwartet. Das kann nicht überraschen, solange ein Grundstücksbesitzer zwar kein Mitspracherecht, aber eine Zahlungspflicht hat. Dabei gibt es eine Alternative: Wie wäre es, wenn sich Anlieger insgesamt über den Straßenausbau einigen würden?
Das Gesetz zeigt aber noch ein weiteres: Es muß mit dem Mythos aufgeräumt werden, die öffentliche Hand käme für den Straßenbau auf. Sie entscheidet zwar darüber, welche Verkehrswege gebaut werden sollen, bittet dann aber andere – den Steuerzahler oder die Anlieger – zur Kasse. Je nachdem, welche Alternative man nun für gerechtfertigt hält, kann man fordern, daß entweder alle Straßen vom Steuerzahler oder von den Anliegern bezahlt werden. Wenn es wie bei Bundesstraßen und Autobahnen keine Anlieger gibt, würden die Benutzer zur Kasse gebeten. Dieses Prinzip hat den besonderen Vorteil, daß es auf alle Straßen allgemein anwendbar ist.