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Meinung

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Straßenbaubeitragsgesetz (09.01.2005)
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Ausbildungsplatzabgabe - Kampf der SPD mit der Realität (Feb. 2004)

Straßenbaubeitragsgesetz (09.01.2005)

Auch
in Berlin soll jetzt das „Straßenbaubeitragsgesetz“ eingeführt werden,
das bereits im ganzen Bundesgebiet mit Ausnahme von Baden-Württemberg
gilt (Tagesspiegel, 7.1.05). Es sieht vor,  Grundstücksbesitzer und
mieter am Ausbau von Straßen mit 40 bis 80% der Kosten zu beteiligen –
stärker bei Durchgangs
, geringer bei Anliegerstraßen. Ausbesserungen
und überfällige Reparaturen muß die öffentliche Hand auch in Zukunft
allein finanzieren.


 

Die Bezeichnung des Gesetzes ist irreführend. Es handelt sich bei
den dem Eigentümer auferlegten Zahlungen nicht um „Beiträge“, sondern
um Abgaben, denn die unmittelbar betroffenen Bürger haben kein
Mitspracherecht bei der Maßnahme. Es wird noch diskutiert, ob es ihnen
eingeräumt werden soll.


 

Der zu zahlende „Beitrag“ wird von den Tiefbauämtern festgesetzt.
Die Berliner Koalition überlegt noch, ob „bedrohlich hohe“ Beiträge
auch gestundet werden können. Eigentümer von Mietshäusern dürfen die
Straßenausbaubeiträge nach dem Willen des Gesetzgebers (der auch hier
die Kenntnis ökonomischer Grundsätze durch guten Willen und
Ressentiments ersetzt) nicht auf die Mieten umlegen. Sie sollen also
den Gewinn des Eigentümers schmälern. Sollte diese Bestimmung
durchführbar sein, dürften in der Praxis damit Mieterhöhungen
vorgezogen oder weniger Wohnungen gebaut werden, da der
Wohnungsbausektor weniger profitabel wird. Eine neue Wohnungsknappheit
und hohe Mieten werden damit vorprogrammiert.


 

Eine hohe Zahl von Klagen über Einzelmaßnahmen wird erwartet. Das
kann nicht überraschen, solange ein Grundstücksbesitzer zwar kein
Mitspracherecht, aber eine Zahlungspflicht hat. Dabei gibt es eine
Alternative: Wie wäre es, wenn sich Anlieger insgesamt über den
Straßenausbau einigen würden?


 

Das Gesetz zeigt aber noch ein weiteres: Es muß mit dem Mythos
aufgeräumt werden, die öffentliche Hand käme für den Straßenbau auf.
Sie entscheidet zwar darüber, welche Verkehrswege gebaut werden sollen,
bittet dann aber andere – den Steuerzahler oder die Anlieger – zur
Kasse. Je nachdem, welche Alternative man nun für gerechtfertigt hält,
kann man fordern, daß entweder alle Straßen vom Steuerzahler oder von
den Anliegern bezahlt werden. Wenn es wie bei Bundesstraßen und
Autobahnen keine Anlieger gibt, würden die Benutzer zur Kasse gebeten.
Dieses Prinzip hat den besonderen Vorteil, daß es auf alle Straßen
allgemein anwendbar ist.