Meinung

Gewissensfreiheit oder Schulpflicht? (Nov. 2003)

Gewissensfreiheit und Toleranz bestehen in Deutschland nur auf dem Papier. In der Praxis wird die Stimme des persönlichen Gewissens nur dann toleriert, wenn sie dem Staat nicht in die Quere kommt. Wer daran noch zweifelte, ist vor kurzem wieder eines Besseren belehrt worden. Die Eltern der zehnköpfigen Familie Bauer aus Hessen sind strafrechtlich belangt worden, weil sie ihre fünf schulpflichtigen Kinder nicht auf staatliche Schulen schicken, sondern zu Hause erziehen. Die Eltern meinten, damit im besten Interesse ihrer Kinder zuhandeln. Den Staat kümmert das nicht. Seine Beamten wissen sicherlich am besten, was wirklich im Interesse der Bürger und ihrer Kinder liegt. Sie wissen das sicherlich besser als die Bürger selbst.

Es ist leider symptomatisch für unser Land geworden, daß dieser neuerliche Fall unsäglicher bürokratischer Anmassung keinesfalls als Skandal empfunden wird. Daß er überhaupt Aufmerksamkeit erregte, verdankt er in erster Linie seinen symbolträchtigen Protagonisten: hier der Staat und die vermeintliche Errungenschaft der Schulpflicht; dort die christliche Großfamilie, wie aus einer anderen Zeit, in der die Kinder zu Gehorsam, Keuschheit, Schamhaftigkeit und Bibeltreue erzogen werden. In gewisser Hinsicht war die politische Auseinandersetzung der Familie Bauer mit ihrem Staat damit bereits von vorneherein entschieden, denn die öffentliche Meinung ließ sich für ihre Sache nicht mobilisieren. „Keuschheit“ und „Gehorsam“ – beim Klang dieser Worte rollen sich in deutschen Redaktionsstuben die Fingernägel auf. Daraus wollte scheinbar keiner eine Grundsatzfrage machen.

Man halte es sich vor Augen: Eine staatlich besoldete Richterin befindet darüber, wen ihr Arbeitgeber zum Besuch seiner Schulen zwingen darf. Es kam, wie es kommen mußte: Die Dame konnte keine „unerlaubte“ Indoktrinierung der Kinder erkennen. Schließlich sei Unterricht über Evolutionstheorie und sexuelle Selbstbestimmung durch weitgehenden Konsens verbürgt. Außerdem bekämen die Kinder in der Schule nur das geboten, was ohnehin schon gesellschaftliche Wirklichkeit sei. Ein erstaunliches Urteil. Aber unsere staatstreuen Medien sehen hier keinen Grund zu Besorgnis. Es sind ja nur ein paar christliche Fundis zur Räson gebracht worden.

Das richterliche Urteil und die Reaktion in den Medien legen den Schluß nahe, daß bei uns viele den Grundsatz der Gewissensfreiheit nicht mehr verstehen. Was heißt es denn, daß wir jemanden frei nur seinem eigenen Gewissen folgen lassen? Es heißt, daß wir ihn gewähren lassen, auch wenn wir seine Gründe nicht teilen können – oder vielmehr: gerade, wenn wir seine Gründe nicht teilen können. In genau diesem Sinne wird auf unseren Sonntagsreden immer wieder gebetsmühlenhaft ein Ausspruch Rosa Luxemburgs zitiert. Aber das Urteil über die Bauers erging ja an einem Mittwoch.

Die Eltern Bauer scheinen den Grundsatz der Gewissensfreiheit jedenfalls besser verstanden zu haben als ihre Richterin vom Landgericht Gießen. Sie haben sich nicht darauf berufen, daß ihre Erziehungsauffassung die richtige sei und daß sie deshalb das Recht hätten, ihre Kinder im Lichte dieser Auffassung zu erziehen. Sie haben vielmehr argumentiert, daß sie eine andere Auffassung als der Staat über die richtige Erziehung ihrer Kinder haben. In einer liberalen Gesellschaft wäre die Diskussion an dieser Stelle beendet. So sah das auch das Amtsgericht Alsfeld, das in erster Instanz zugunsten der Familie Bauer entschied und damit die Ehre der deutschen Justiz rettete. Anders das Landgericht Gießen. Hier schickt sich eine Richterin an, darüber zu befinden, welche Gewissensgründe denn anerkennungsfähig sind. Aber das heißt eben nichts anderes, als daß es nach Meinung dieser Dame so etwas wie Gewissensfreiheit bei uns nicht gibt.

Daß es auch anders geht, zeigt das Beispiel der USA. Hier machten im Jahre 2001 die Eltern von etwa zwei Millionen Kindern von dem Recht Gebrauch, ihre Kinder in völlig eigener Verantwortung zu erziehen. Jahr für Jahr werden es 15 bis 20 Prozent mehr. Homeschooling – Heimunterricht ist eine breite Bewegung von besorgten Eltern, die verhindern wollen, daß die ach so schöne „gesellschaftliche Wirklichkeit“ von Gewalt, Drogen, Sex und Apathie auch ihre Kinder möglichst schnell ereilt. Der Heimunterricht scheint dazu bestens geeignet zu sein. Und auch die rein akademischen Leistungen der betreffenden Schüler liegen über dem Durchschnitt ihrer Altersgenossen auf staatlichen Schulen, ganz unabhängig vom sozialen und ethnischen Hintergrund der Familie.

Vielleicht wäre es an der Zeit, auch in Deutschland einmal darüber nachzudenken, ob man die Bürger ihre vermeintliche Mündigkeit nicht auch zwischen den Wahlterminen ausüben lassen will. Der Heimunterricht wäre dazu gut geeignet, und vielleicht läßt sich das Recht auf Heimunterricht ja doch noch auf gerichtlichem Wege erkämpfen. Hoffen wir also, daß der liebe Gott den Bauers die Kraft für einen erneuten Anlauf gibt, diesmal beim Oberlandesgericht Frankfurt.

Guido Hülsmann