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Über die Produktion von Sicherheit (1849)

I.
II.-IV.
V.-VII.
VIII.-X.

II.-IV.

II.

Wenn es in der politischen Ökonomie eine wohlbegründetete Wahrheit gibt, so ist es diese:

Daß der Konsument unter allen Umständen, bei allen Gütern, die zur Befriedigung seiner Bedürfnisse dienen, daran interessiert ist, daß die Arbeit und der Tausch frei bleiben, da die Freiheit der Arbeit und des Tausches notwendig und dauerhaft zu einer größtmöglichen Preissenkung führen.

Und diese:

Daß das Interesse des Konsumenten eines jedweden Gutes immer Vorrang gegenüber dem Interesse des Produzenten genießen muß.

Folgt man nun diesen Grundsätzen, so gelangt man zu diesem einwandfreien Schluß:

Daß die Produktion der Sicherheit im Interesse der Konsumenten dieses immateriellen Gutes dem Gesetz des freien Wettbewerbs unterworfen bleiben muß.

Woraus folgt:

Daß keine Regierung das Recht haben darf, eine andere Regierung daran zu hindern, sich in Konkurrenz zu ihr einzurichten oder die Sicherheitskonsumenten zu zwingen, sich um dieses Gut ausschließlich an sie zu wenden.

Ich muß jedoch sagen, daß man bis jetzt vor dieser einwandfreien Folgerung, die sich aus dem Grundsatz des freien Wettbewerbs ergibt, zurückgeschreckt ist.

Herr Charles Dunoyer zählt zu den Ökonomen, die die Anwendung des Freiheitsprinzips am weitesten getrieben haben. Er meint, daß die Funktionen der Regierungen nie in den Bereich privater Tätigkeit fallen könnten".(1)

Hier liegt also eine klare, offensichtliche Ausnahme vor, die an den Grundsatz des freien Wettbewerbs herangetragen wird. Diese Ausnahme ist um so bemerkenswerter, als sie ganz alleine dasteht.

Zweifellos trifft man auf Ökonomen, die noch mehr Ausnahmen von diesem Grundsatz aufstellen; doch wir können unerschrocken versichern, daß dies keine reinen Ökonomen sind. Die wirklichen Ökonomen stimmen im allgemeinen darin überein, daß einerseits die Regierung sich darauf beschränken muß, die Sicherheit der Bürger zu garantieren, und daß andererseits die Freiheit der Arbeit und des Tausches in allen anderen Bereichen vollständig, absolut sein muß.

Doch wodurch rechtfertigt sich die Ausnahme in bezug auf die Sicherheit? Aus welchem besonderen Grund kann die Sicherheitsproduktion nicht dem freien Wettbewerb ausgesetzt werden? Warum muß sie einem anderen Prinzip unterworfen und gemäß einem anderen System organisiert werden?

Über diesen Punkt schweigen sich die Meister der Wissenschaft aus, und Herr Dunoyer, der deutlich auf die Ausnahme hingewiesen hat, untersucht nicht, auf welchen Beweggrund diese sich stützt.

III.

Wir gelangen somit zu der Frage, ob diese Ausnahme begründet ist und ob sie es in den Augen eines Ökonomen sein kann. Es widerstrebt der Vernunft, zu glauben, daß ein wohlerwiesenes Naturgesetz irgendeine Ausnahme enthält. Ein Naturgesetz gilt überall und immer, oder es gilt nicht. Ich glaube etwa nicht, daß das allgemeine Gravitationsgesetz, das die physische Welt regiert, in irgendeinem Fall und an irgendeinem Punkt des Alls aufgehoben ist. Nun halte ich die ökonomischen Gesetze für Naturgesetze, und ich habe genauso viel Vertrauen in das Prinzip der Arbeitsteilung und das der Freiheit der Arbeit und des Tausches wie ich es in das Gesetz allgemeiner Gravitation haben kann. Daher glaube ich, daß, wenn diese Prinzipien auch gestört werden können, sie doch andererseits keine Ausnahme enthalten.

Wenn dem aber so ist, darf die Sicherheitsproduktion dem Gesetz des freien Wettbewerbs nicht entzogen werden; und wird sie es, so erleidet die ganze Gesellschaft davon einen Schaden.

Entweder ist dies logisch und wahr, oder die Grundsätze, auf die sich die Wirtschaftswissenschaft gründet, sind keine Grundsätze.

IV.

So gilt es uns, die wir an die Grundsätze der Wirtschaftswissenschaft glauben, als a priori bewiesen, daß die oben angedeutete Ausnahme nicht zu rechtfertigen ist und daß die Produktion von Sicherheit wie jede andere dem Gesetz des freien Wettbewerbs unterworfen sein muß.

Nachdem diese Überzeugung nun gewonnen ist, was bleibt uns zu tun? Wir müssen noch nachforschen, wie es dazukommt, daß die Sicherheitsproduktion nicht dem Gesetz des freien Wettbewerbs, sondern anderen Prinzipien unterworfen ist.

Welches sind diese Prinzipien?

Die des Monopols und des Kommunismus. Es gibt in der ganzen Welt keine einzige Einrichtung der Sicherheitsindustrie, die nicht auf dem Monopol oder dem Kommunismus beruhte.

Diesbezüglich sollten wir am Rande eine einfache Bemerkung machen.

In den verschiedenen Zweigen menschlicher Tätigkeit, wo die politische Ökonomie das Monopol und den Kommunismus bis jetzt ausgemacht hat, verwirft sie sie gleichermaßen. Wäre es nicht merkwürdig, unerhört, wenn sie sie in der Sicherheitsindustrie akzeptierte?

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(1) In seinem bemerkenswerten Buch De la liberté du travail [Von der Freiheit der Arbeit], Bd. III,S.153, herausgegeben von Guillaumin.