Fußnoten zu Kapitel 5

[FN1] Vgl. hierzu vor allem: C. Menger, Grundsätze der Volkswirtschaftslehre, Wien, 1871; ders., Untersuchungen über die Methoden der Sozialwissenschaften. Leipzig, 1882; E. v. Böhm-Bawerk, Schriften (ed. F. Weiss). Wien 1924; ders., Kapital und Kapitalzins. Positive Theorie des Kapitals, Meisenheim, 1961; L. v. Mises, Grundprobleme der Nationalökonomie. Jena, 1933; ders., Human Action: A Treatise on Economics. Chicago, 1966; ders., The Ultimate Foundation of Economic Science. Princeton, 1962; M. N. Rothbard, Man, Economy, and State. Los Angeles, 1970; außerdem: The Foundation of Modern Austrian Economics (ed. E. G. Dolan). Kansas City, 1976 (mit Beiträgen u. a. von L. Lachmann, M. Rothbard, u. I. Kirzner).

[FN2] Vgl. zum folgenden auch Kap. 3.

[FN3] Vgl. zum fundamentalen Gegensatz der Begriffspaare auch F. Oppenheimer, Der Staat. Frankfurt/M. o. J.; ders. System der Soziologie, insb. Bd. 2 (Der Staat), Stuttgart 1964. Selbstverständlich ist er auch bei M. Weber, Soziologie, Weltgeschichtliche Analysen, Politik. Stuttgart, 1964, z. B. S. 59 ff. vs. S. 80 ff.: „Alle politischen Gebilde sind Gewaltgebilde.“ a. a. O. S. 80; außerdem: M. Rothbard, Power and Market. Kansas City, 1977.

[FN4] Vgl. zu den erkenntnistheoretischen Ansprüchen einer aprioristischen Handlungswissenschaft M. Rothbard, Praxeology: Reply to Mr. Schuller, American Economic Review, 1951; ders., In Defense of ‘Extreme Apriorism’, Southern Economic Journal, 1957; ders., Praxeology: The Methodology of Austrian Economics, in Dolan (ed.) The Foundations of Modern Austrian Economics. Kansas City, 1976; H.-H. Hoppe, Kritik der kausalwissenschaftlichen Sozialforschung: Untersuchungen zur Grundlegung von Soziologie und Öko nomie. Opladen, 1983; ders., Is Research Based on Causal Scientific Principles possible in the Social Sciences. Ratio 1983; M. Hollis/E. Nell, Rational Economic Man. Cambridge, 1975.

[FN5] Vgl. zur Problematik wohlfahrtstheoretischer Analysen M. Rothbard, Toward a Reconstruction of Utility and Welfare Economics, in: On Freedom and Free Enterprise (ed. M. Sennholz), Princeton, 1956; vgl. außerdem Kap. 2 u. 3.

[FN6] Vgl. A. Smith, The Theory of Moral Sentiments. Indianapolis, 1976 (z. B. S. 303-05); außerdem: L. v. Mises, Human Action. Chicago, 1966, insb. S. 673 ff. (The Harmony of the ‘Rightly Understood’ Interests).

[FN7] Der Obergang von der Position des Klassischen Liberalismus zu der eines ‚private property anarchism’ findet sich ‚klassisch’ im Übergang von Mises’ „Human Action“ zu Rothbards „Man, Economy, and State“ dokumentiert. Rothbards Buch, das Mises bis ins Detail verpflichtet ist, folgt noch da, wo es von Mises (an durchaus wesentlichen Punkten) abweicht, dessen rigoroser, aprioristischer Methode der Argumentation und läßt den Übergang zum ,Libertarianism’ (nur) als logisch zwingend gebotene Radikalisierung des Mises’schen Liberalismus erscheinen!

[FN8] Vgl. zur Problematik sozialwissenschaftlicher Prognosen z. B. A. Maclntyre, After Virtue. Notre Dame, 1981, Kapitel 8 (The Character of Generalisations in Social Science and their Lack of Predictive Power); prinzipieller: H.-H. Hoppe, a. a. O. (FN 4); speziell zur Beurteilung der empirischen Erfolge bzw. Mißerfolge ökonomischer Prognosen vgl. V. Zarnowitz, An Appraisal of Short Term Economic Forecasts. New York, 1967.

[FN9] Vgl. auch L. v. Mises, a. a. O., Kap. X (Exchange within Society); M. Rothbard, a. a. O., Kap. 2.1 und 2.2.

[FN10] Dies offenbar nicht begriffen zu haben, ist der zentrale Vorwurf, der immer wieder gegen die soziale Indikatorenbewegung u. ä. gerichtet werden muß: Vom Standpunkt einer reinen Handlungs- und Gesellschaftstheorie ist diese Bewegung als ähnlich naiv einzustufen wie die Tätigkeit des naturkundlichen Sammlers vom Standpunkt der modernen Naturwissenschaft. Zur Indikatorenforschung vgl. z. B. W. Zapf, Sozialberichterstattung: Möglichkeiten und Probleme. Göttingen, 1976; H. J. Krupp/W. Zapf, Sozialpolitik und Sozialberichterstattung. Frankfurt/M., 1977; typische Ergebnisse der Indikatorenforschung sind u. a. Datenhandbücher wie E. Ballerstedt/W. Glatzer, Soziologischer Almanach. Frankfurt, 1979; P. Flora, State, Economy, and Society in Western Europe 1815-1975, Frankfurt, 1983; zur Kritik vgl. Kap. 2; insbesondere zur Kritik an zustandsorientierten oder ‚current-time-slice principles’ vgl. auch Kap. 3; sowie: R. Nozick, Anarchy, State and Utopia. New York, 1974, insb. S. 153-55, S. 198-204.

[FN11] Vgl. zur Kapitaltheorie neben den einschlägigen Arbeiten E. v. Böhm-Bawerks und L. v. Mises' (FN 1) vor allem auch: W. St. Jevons, Theory of Political Economy. New York, 1965.

[FN12] Hieraus läßt sich freilich keineswegs ein Argument für Gewaltanwendung ableiten, nach dem Motto aller Erziehungsdiktaturen ‚Man darf solche Ergebnisse mit Gewalt herbeiführen, die, einmal erzwungen, derartige Veränderungen subjektiver Interessen und subjektiven Wissens auslösen, daß anschließend eine Reproduktion desselben Ergebnisses auf freiwilliger Basis möglich wird’ (was angeblich seine gemeinwohlförderliche Wirkung beweist). Denn zwar ist die Hervorbringung eines solchen Ergebnisses für die jetzt und heute Handelnden im Einklang mit ihrem Gemeinwohl; es war jedoch nicht im Einklang mit dem Gemeinwohl der zu einem früheren Zeitpunkt handelnden Personen; und insofern wird durch eine entsprechende Vorgehensweise für die soziale Wohlfahrt der - frühere und spätere Personen umfassenden - Menschheit ein negativer Beitrag geleistet. Die Wohlfahrt der Menschheit insgesamt wäre größer gewesen, hätte man auf die ursprüngliche Gewaltanwendung verzichtet - selbst wenn unter dieser Voraussetzung die ansonsten zu verzeichnende, spätere freiwillige Erzeugung bestimmter gesellschaftlicher Strukturmerkmale nicht und niemals auftreten würde.

[FN13] Das Programm einer empirisch-kausalwissenschaftlichen Austauschtheorie in lerntheoretischer Terminologie (vgl. z. B. G. C. Homans, Grundfragen soziologischer Theorie. Opladen, 1972; A. Malewski, Verhalten und Interaktion. Tübingen, 1967; K. D. Opp, Verhaltenstheoretische Soziologie. Hamburg 1972) ist insoweit uneinlösbar und also verfehlt. Es kann aus epistemologischen Gründen nur eine aprioristische Austauschtheorie (wie sie im Rahmen der neoklassischen Nationalökonomie formuliert ist) geben; eine empirische Lerntheorie ist ein logisch widersinniges Unternehmen. Vgl. dazu: H.-H. Hoppe, Kritik der kausalwissenschaftlichen Sozialforschung. Opladen, 1983; zur Kritik der Austauschtheorien qua empirischer Theorien vgl. vor allem: St. Andreski, Die Hexenmeister der Sozialwissenschaften. München, 1979, Kap. 10 (Quantifikation als Camouflage), insb. S. 135 ff.

[FN14] Zu dieser Aussicht hat in der Tat jeder (auch der relativ unfähigste Produzent) jederzeit einen durchaus berechtigten Grund, wie das Ricardo-Theorem zeigt: Selbst im angenommenen Extremfall nämlich, in dem ein Produzent A einem Produzenten B bei der Produktion sämtlicher Güter überlegen ist, d. i. sie effizienter herstellen kann als B, kann durch arbeitsteilige Kooperation ein größerer physischer Güteroutput hergestellt werden als bei autarker Produktionsweise. Dies ist, logisch, immer dann der Fall, wenn sich A auf die Produktion solcher Güter konzentriert, bei denen seine überlegene Effizienz im Vergleich zu B relativ ausgeprägter ist, und wenn B die Produktion derjenigen Güter übernimmt, bei deren Herstellung seine Unterlegenheit relativ weniger stark ins Gewicht fällt. (Vorausgesetzt immer, natürlich, daß es entsprechende Differenzen im Grad der relative Überlegenheit von A gegenüber B gibt!) Dann muß bei insgesamt gleicher Produktionszeit der Output per definitionem größer sein, als wenn dieselbe Produktionszeit für eine unspezialisiert-autarke Produktionsweise verwendet worden wäre. Vgl. zum Ricardo-Theorem: D. Ricardo, Grundsätze der politischen Ökonomie und der Besteuerung (ed. Neumark). Frankfurt, 1972, Kap. VII (Über den auswärtigen Handel); und vor allem die (von L. Robbins, An Autobiography of an Economist. London, 1971 zurecht hervorgehobene) Darstellung, die Mises dem Theorem gegeben hat: Human Action, S. 159 ff. (The Ricardian Law of Association). Bezüglich der Bedeutung des Theorems für die menschliche Soziabilität heißt es dort (S. 160/61) “If and as far as labor under the division of labor is more productive than isolated labor, and if and as far as man is able to realize this fact, human action itself tends toward cooperation and association; man becomes a social being not in sacrificing his own concerns for the sake of a mystical Moloch society, but in aiming at an improvernent in his own welfare. Experience teaches that this condition - higher productivity achieved under the division of labor - is present because its cause - the inborn inequality of men and the inequality in the geographical distribution of the natural factors of production - is real. Thus we are in a position to comprehend the course of social evolution.”

[FN15] Vgl. zur Bedeutung monetärer Kalkulation als mentalem Werkzeug zur ‚Rationalisierung’ individueller Handlungen vor allem L. v. Mises, Human Action. S. 198 ff., sowie Kap. Xl - XIII.

[FN16] Vgl. hierzu auch Anhang S. 189 ff.

[FN17] Zur spontanen (nicht ‚geplanten’) Evolution von Geld vgl. vor allem C. Menger, Grundsätze der Volkswirtschaftslehre. Wien, 1871, Kap. 8, S. 250 ff., außerdem: L. v. Mises, Human Action, S. 405 ff.

[FN18] Vgl. Th. Hobbes, Leviathan. Neuwied, 1966; J. Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung. Frankfurt, 1967; D. Hume, Eine Untersuchung über die Prinzipien der Moral. Harnburg, 1962; J. St. Mill, On Liberty. Harmondsworth, 1974; J. Buchanan, The Limits of Liberty. Chicago, 1975; R. Nozick, Anarchy, State and Utopia, New York. 1974.

[FN19] Vgl. hierzu z. B. die folgende Einschätzung naturrechtlicher Sozialtheorien durch E. Kamenka, The Anatomy of an Idea (in: Human Rights (ed. Kamenka). London, 1978, S. 12) ,,The doctrine of actual or human rights, then, is not an empirical description of the consequences implied by an actually existing law of nature ... The attempt, at various stages in the history of the doctrine, to appeal to these was scientifically fraudulent and remains so. The doctrine of human rights is a proposal concerning the morally appropriate way of treating men and organizing society ... It is to be judged by its internal coherence and logical consistency, (and) by the truth of its associated empirical claims …”.

[FN20] Vgl. zum folgenden vor allem die (detailliertere) Analyse in Kap. 4; außerdem: M. Rothbard, The Ethics of Liberty. Atlantic Highlands, 1982.

[FN21] Zur Kritik Rousseau-inspirierter kommunistischer Eigentumstheorien vgl. auch Kap. 1 (FN 6); M. Rothbard, For A New Liberty. New York, 1978, insb. S. 26 ff. (Property Rights).

[FN22] Vgl. J. Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung. Frankfurt, 1967, 2. Abhandlung § 27.

[FN23] Vgl. J. Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung. Frankfurt, 1967, 2. Abhandlung § 27.

[FN24] Zum Thema Recht und Psychiatrie vgl. vor allem Th. Szasz, Recht, Freiheit und Psychiatrie. Frankfurt, 1980; ders. Die Fabrikation des Wahnsinns. Frankfurt, 1974; ders., Psychiatrie, die verschleierte Macht. Frankfurt, 1975; ders., The Lying Truths of Psychiatry. Journal of Libertarian Studies, 1979.

[FN25] Vgl. hierzu auch J. St. Mill, On Liberty. Harmondsworth, 1974. Mill stellt bezüglich freiwilliger Versklavung fest (S. 173) “An engagement by which a person should sell himself, or allow himself to be sold, as a slave would be null and void, neither enforced by law nor by opinion. The ground for thus limiting his power of voluntarily disposing of his own lot in life is apparant, and is very clearly seen in this extreme case. The reason for not interfering, unless for the sake of others, with a person’s voluntary acts is consideration for his liberty. His voluntary choice is evidence that what he chooses is desirable, or at least endurable to him, and his good is on the whole best provided for by allowing him to take his own means of pursuing it. But by selling himself for a slave, he abdicates his liberty; he foregoes any future use of it beyond that single act! He therefore defeats, in his own case, the very purpose which is the justification of allowing him to dispose of himself. He is no longer free, but is thenceforth in a position which has no longer the presumption in its favour that would be afforded by his voluntarily remaining it.”

[FN26] Vgl. hierzu vor allem Kap. 4, S. 87-90.

[FN27] M. Rothbard, The Ethics of Liberty. Atlantic Highlands, 1982, S. 86/87; neben dieser Arbeit vgl. zum folgenden vor allem: R. Nozick, State, Anarchy and Utopia. New York, 1974, insb. S. 59 ff. (Retributive and Deterrence Theories of Punishment); ders., Philosophical Explanations. Oxford, 1981, 4. III Retributive Punishment; R. E. Barnett/J. Hagel (eds.), Assessing the Criminal: Restitution, Retribution, and the Legal Process. Cambridge, 1977.

[FN28] Zur Kritik von Abschreckungs- und Rehabilitationsprinzip vgl. auch H. L. A. Hart, Prolegomena zu einer Theorie der Strafe, in ders., Recht und Moral, Göttingen, 1971, insb. S. 82 ff.

[FN29] Vgl. zum Kompensations- bzw. Restitutionsprinzip auch: R. Barnett, Restitution: A New Paradigm of Criminal Justice. In Barnett/Hagel, a. a. O.

[FN30] Vgl. zur folgenden Kritik eines reinen Restitutionsprinzips neben den o. a. (FN 27) Arbeiten: J. Hospers, Retribution: The Ethics of Punishment, in: Barnett/Hagel, a. a. O.; M. Rothbard, King on Punishment: A Comment. Journal of Libertarian Studies, 1980; P. J. Ferrara, Retribution and and Restitution: A Synthesis. Journal of Libertarian Studies, 1982.

[FN31] Manchen stört an ihr vielleicht auch die Tatsache, daß mit tatsächlichen Versicherungswerten als Orientierungsgröße für Kompensationsleistungen eine historisch variable Größe (anstatt, wie wünschenswert, einer Konstanten) Eingang in die Regelungen bezüglich der Behandlung aggressiver Akte findet (denn physisch gleichartige Güter können zu verschiedenen Zeitpunkten unterschiedliche Versicherungswerte repräsentieren, und folglich können physisch gleichartige Taten zu unterschiedlichen Zeitpunkten auch unterschiedliche Kompensationsverpflichtungen nach sich ziehen); und es stört an einer solchen Regelung möglicherweise auch die damit zusammenhängende Tatsache, daß dann der eine sich und sein Eigentum höher versichern kann, und der andere niedriger, und daß es folglich teurer sein könnte, dem einen gegenüber einen bestimmten Aggressionsakt zu begehen, als gegenüber dem anderen. Aber diese beiden Tatsachen sind, will man nicht gegen das GWAP und die darauf aufbauenden Eigentumsregelungen verstoßen, unumgänglich und unvermeidbar!

[FN32] Bezeichnenderweise stellt auch bei der empirischen Entwicklung des moralischen Bewußtseins beim Kind das Restitutionsprinzip (demzufolge die strafwürdige Schuld in direktem Verhältnis zur Größe des physischen Schadens steht) nur eine erste (primitive) Entwicklungsstufe dar; auf der schließlich (empirisch universell) erreichten Stufe einer ‚prinzipiellen Moral’ wird dagegen neben dem Schaden auch die Handlungsintention bei der Bemessung der Strafwürdigkeit berücksichtigt. Vgl. hierzu: J. Piaget, Das moralische Urteil beim Kinde. Zürich, 1954, L. Kohlberg, Stage and Sequence, in D. A. Goslin, Handbook of Socialization Theory and Research. Chicago, 1969; ders., The Child as a Moral Philosopher. Psychology Today, 1968.

[FN33] Ein striktes Retributionsprinzip (lex talionis) steht bei den meinungsmachenden Intellektuellen noch niedriger im Kurs als die positiven (auf dem GWAP aufbauenden) Eigentumsnormen. (H. L. A. Hart, Punishment and Responsibility. Oxford, 1968, S. 167, bezeichnet es z. B., freilich ohne nennenswertes Argument, als krud und primitiv) In beiden Fällen ohne Grund. Beidemal hat die (wohl in allen Gesellschaften überwiegende) öffentliche Meinung durchaus recht, die nicht nur die oben dargelegten positiven Eigentumsnormen als (im Privatrechtsverkehr) völlig selbstverständlich empfindet und selbstverpflichtend übernimmt; die vor allem auch ein striktes Vergeltungsprinzip immer als rechtmäßig begründet empfunden hat: Genauso nämlich, wie es keine Möglichkeit gibt, bezüglich irgendwelcher Eigentumsansprüche eindeutige (intersubjektiv kontrollierbare) Entscheidungen zu treffen, ohne die objektiven Kriterien der ursprünglichen Appropriation in objektivierten Grenzen, der zweiseitig freiwilligen Übertragung, und der physischen Integrität von Dingen, genausowenig gibt es eine Möglichkeit, eine nicht-willkürliche Strafe in einem Rechtsstreit zuzumessen, wenn man sich nicht am einzig verfügbaren objektiven Kriterium, dem objektiven (d. i. in physischer Terminologie zu beschreibenden) Erscheinungsbild einer absichtlichen Tat orientiert. (Da das Retributionsprinzip gerade dieser Objektivität seine allgemeine Anerkennungsfähigkeit verdankt, muß es auch als unkorrekt gelten (nachdem Abschreckungs- und Rehabilitationstheorien ohnehin absurd sind und als ernstzunehmender Ausweg nicht in Frage kommen), verwässerte Versionen eines Proportionalitätsprinzips zu propagieren: jenseits von ‚kruder’ oder ‚mechanischer’ Proportionalität gibt es nichts als Willkür! Zu einer verwässerten Version vgl. z. B. P. J. Ferrara, Retribution and Restitution: A Synthesis, Journal of Libertarian Studies, 1982; noch weniger wasserdicht: A. Gewirth, Reason and Morality. Chicago, 1978, insb. S. 297).

[FN34] Ganz im Gegensatz dazu die gegenwärtige Situation: Sie ist dadurch gekennzeichnet, daß sich die Bestrafung gegebener Aggressionen im Zeitverlauf verändert und sich verändern kann, weil die gegebenen Taten zugeordneten Strafen (typischerweise bei Gefängnisstrafen von bestimmter Dauer) von Anfang an in keinerlei erkennbarem systematischen Zusammenhang zur Art der Tat stehen, von daher beliebig veränderbar erscheinen müssen, und auch tatsächlich, dem Zeitgeschmack angepaßt, verändert werden!

[FN35] Es ist offensichtlich, daß auch diesbezüglich gegenwärtig ganz anders verfahren wird: Gegenwärtig gibt es für den Vollstrecker von Fehlurteilen keinerlei rechtliche Konsequenzen. Er wird durch ein Fehlurteil nicht selbst zum Täter! Dann aber besteht für ihn, ceteris paribus, nur noch ein verringerter Anreiz, Fehlurteile durch besondere Sorgfalt bei der Beweisermittlung zu vermeiden. Erheblich erhöht ist der Anreiz zur Vermeidung von Fehlurteilen unter strikter Geltung des Retributionsprinzips. Hier muß z. B. der Vollstrecker einer Todesstrafe bereit sein, buchstäblich sein eigenes Leben darauf zu wetten, daß er sich in der Beurteilung der fraglichen Person als Mörder nicht irrt; und folglich wird er im allgemeinen umso mehr Sorgfalt bei der Beweisermittlung walten lassen, je schwerer die zur Debatte stehende Strafe ist, und je schwerer, entsprechend, die ihm selbst im Fall eines Fehlurteils drohende Bestrafung wäre. (Übrigens gibt es unzweifelhaft klare Fälle von Mord. Das erledigt die Position derer, die mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, sich irren zu können, einen grundsätzlichen Einwand gegen die Todesstrafe in der Hand zu haben meinen. Ein Einwand ist dies allenfalls für solche Fälle, in denen irgendjemand der am Verfahren beteiligten Personen einen Zweifel tatsächlich hat - und dann wird der Vollstrecker vermutlich aus Eigeninteresse nur eine mildere Strafe durchführen. Für die anderen, keineswegs seltenen Fälle dagegen, bei denen niemand, der vermeintliche Mörder eingeschlossen (!), einen solchen Zweifel hinsichtlich der Täterschaft hegt, ist er aber prinzipiell irrelevant.)

[FN36] Vgl. zum folgenden vor allem: G. de Molinari, The Production of Security. Center for Libertarian Studies, Occasional Paper Series, New York, 1977 (Molinaris Artikel erschien erstmals als: De la production de la sécurité. Journal des Economistes, Feb. 1849; zu einer ausführlichen Würdigung Molinaris und seiner Bedeutung für die französischsprachigen laissez-faire Ökonomen des 19. Jahrhunderts (Say, Bastiat, u. a.) vgl. D. M. Hart, Gustave de Molinari and the Anti-Statist Liberal Tradition, Journal of Libertarian Studies, 1981/1982); M. Rothbard, Power and Market. Kansas City, 1977, Kap. 1; ders., For A New Liberty, New York, 1978, Kap. 12; außerdem: D. Friedman, The Machinery of Freedom. New York, 1973.

[FN37] G. de Molinari (a. a. O. S. 12) bemerkt: “A natural instinct reveals to men that their persons, the land they occupy and cultivate, the fruits of their labor, are their property, and that no one, except themselves, has the right to dispose of or touch this property. This instinct is not hypothetical, it exists. But man being an imperfect creature, this awareness of the right of everyone to bis person and bis goods will not be found to the same degree in every soul, and certain individuals will make criminal attempts by violence or by fraud, against the person or the property of others. - Hence, the need for an industry that prevents or suppresses these forcible or fraudulent aggressions.”

[FN38] Vgl. hierzu M. Murck, Soziologie der öffentlichen Sicherheit. Frankfurt, 1980.

[FN39] Vgl. zur Theorie des Unternehmens I. Kirzner, Competition and Entrepreneurship. Chicago,1973.

[FN40] Zur Problematik unternehmerisch betriebener Rechtsprechung vgl. G. H. Smith, Justice Entrepreneurship in a Free Market. Journal of Libertarian Studies, 1979.

[FN41] Tatsächlich findet man ja bereits unter gegenwärtigen Verhältnissen eine riesige Zahl von Sicherheitsleistungen, deren Angebot freifinanziert ist; und auch historisch gesehen sind alle Leistungsarten auf dem Sektor Sicherheit wohl schon in freifinanzierter Form angeboten worden. Diese Tatsache ist als empirischer Beleg dafür zu werten, daß die Behauptung, Sicherheit sei ein von anderen Gütern oder Dienstleistungen fundamental verschiedenes Gut und könne (empirisch-notwendig) nur von Monopolisten angeboten werden, falsch ist: Sicherheit ist weder ein öffentliches Gut (jedenfalls nicht öffentlicher als viele andere Güter, wie z. B. private Versicherungen) (zur Kritik der Ideologie öffentlicher Güter vgl. Kap. 1, S. 22-24; Kap. 2, S. 53 f.); noch ist es, wie R. Nozick (Anarchy, State and Utopia, New York, 1974, S. 17) behauptet, andersartig, weil, „the nature of the service brings different agencies not only into competition for customers’ patronage, but also into violent conflict with each other.“ - Die Tatsachen zeigen, daß es anders ist: jedermann hat höchst unterschiedliche Sicherheitsbedürfnisse, denen durch höchst unterschiedliche Sicherheitsprodukte Rechnung getragen wird (werden kann); und konkurrierende Sicherheitsproduzenten haben im Wettbewerb um Kunden genausowenig (oder viel) Grund, gewalttätig übereinander herzufallen (statt friedliche Streitregelungen zu suchen) wie konkurrierende Automechaniker, konkurrierende Lebensversicherungen oder konkurrierende Wach- und Schließgesellschaften.

Von daher folgt aber, wie Molinari ausführt, das folgende deduktive Argument: Wenn gilt: ,That in all cases, for all commodities that serve to provide for the tangible and intangible needs of the consumer, it is in the consumer’s best interest that labor and trade remain free, because the freedom of labor and of trade have as their necessary and permanent result the maximum reduction of price.” Und wenn außerdem gilt: “That the interests of the consumer of any commodity whatsoever should always prevail over the interests of the producer.” (Schließlich wird produziert, um zu konsumieren, nicht umgekehrt!) Dann folgt: ,,That the production of security should, in the interests of the consumers of this intangible commodity, remain subject to the law of free competition.” (a. a. O. S. 3) “Either this is logical and true, or else the principles on which economic science is based are invalid.” (S. 4).

[FN42] T. Anderson/P. J. Hill, An American Experiment in Anarcho-Capitalism: The Not so Wild, Wild West. Journal of Libertarian Studies, 1980.

[FN43] Bezüglich des ökonomischen Zwangs zur Formulierung eines konsistenten, selbstverpflichtend übernommenen Binnenrechts vgl. auch R. Nozick (a. a. O.) S. 12-15; außerdem Molinari (a. a. O.), S. 13.

[FN44] Im Binnenverkehr stellt die Verfolgung deshalb kein Problem dar, weil man als Versicherter freiwillig ausdrücklich übereinstimmen kann z. B. keine Drogen zu nehmen, oder heterosexuell zu sein, etc.

[FN45] Die hier angesprochene Respektierung der Privatsphäre, die Staaten bekanntlich fremd ist, ergibt sich, nota bene, aus unternehmerischem Eigennutz! Der Staat kann sich die Verfolgung opferloser Verbrechen nur deshalb leisten, weil er von freiwilligen Konsumenten unabhängig ist. Freiwillige Konsumenten würden mit ihrem Geld meist etwas Besseres anzufangen wissen, als sich ausgerechnet an der Verfolgung von Delikten zu beteiligen, durch die niemand und niemandes Eigentum geschädigt wird!

[FN46] Wieviele Klienten von A wären z. B. schon bereit, einen bewaffneten Konflikt mitzufinanzieren, nur weil etwa ein Mit-Versicherter nachweislich und bei eigenem Zugeständnis einen Mord an einem Klienten von B begangen hätte - und zwischen A und B diesbezüglich Übereinstimmung besteht - aber Streit entsteht, weil nach A-Binnenrecht auf Mord nur lebenslänglich steht, nach B-Recht aber Todesstrafe, und B auf Auslieferung besteht?! Aber andererseits auch: Wieviele Klienten von B wären bereit einen bewaffneten Konflikt von B gegen A finanziell mitzutragen (und wielange), wenn A dem Auslieferungsersuchen nicht nachkommt und den eigenen Klienten nur mit lebenslänglich bestraft; für wieviele von ihnen ist der Unterschied beider Strafarten so groß, daß darum Krieg geführt und finanziert werden muß?!

[FN47] Zur Logik eines unter Wettbewerbsbedingungen stehenden Rechts vgl. auch: B. Leoni, Freedom and the Law. Princeton, 1961.

[FN48] Zum Zusammenhang von konsensfähigen Regeln und Frieden bzw. partikularistischen Normen und Konflikt und Gewalt vgl. auch B. D. Shaffer, Violence as a Product of Imposed Order, in: K. S. Templeton (ed.), The Politicization of Society. Indianapolis, 1977.

[FN49] Molinari (a. a. O.), S. 13/14 bemerkt zum Gegensatz freier vs. monopolistischer Sicherheitsproduktion: Wettbewerb “brings about a constant emulation among all the producers, each producer striving to maintain or augment his clientele with the attraction of cheapness or of faster, more complete and better justice. - If, on the contrary, the consumer is not free to buy security whereever he pleases, you forthwith see open up a large profession dedicated to arbitrariness and bad management. Justice becomes slow and costly, the police vexatious, individual liberty is no longer respected, the price of security is abusively inflated and inequitably apportioned, according to the power and influence of this or that class of consumers. The protectors engage in bitter struggles to wrest customers from one another. In a word, all the abuses inherent in monopoly or in communism crop up.”

[FN50] Vgl. G. Kolko, The Triumph of Conservatism. Chicago, 1967; ders., Railroads and Regulation. Princeton, 1965; außerdem: R. A. Childs, Big Business and the Rise of American Statism. in: The Political Economy of Liberal Corporativism, Center for Libertarian Studies, Occasional Paper Series 4, New York, 1977.

[FN51] G. Kolko, The Triumph of Conservatism. Chicago, 1967, S. 4-5.

[FN52] M. Olson, Die Logik des kollektiven Handelns. Tübingen, 1968, vgl. außerdem: G. J. Stigler, The Theory of Economic Regulation, in: ders., The Citizen and the State. Chicago, 1975.

[FN53] Vgl. hierzu z. B. F. A. Hayek, The Constitution of Liberty. Chicago, 1972, Kap. 18; S. Petro, The Labor Policy of the Free Society. New York, 1957

[FN54] Vgl. vor allem L. v. Mises, Die Gemeinwirtschaft: Untersuchungen über den Sozialismus. Jena, 1922 (erweiterte englische Fassung: Socialism. Indianapolis, 1981), insb. Kap. 5, 6, 11; außerdem: F. A. Hayek (ed.), Collectivist Economic Planning. London, 1935; F. A. Hayek, Individualism and Economic Order. Chicago, 1948, insb. Kap. IX; ders., New Studies in Philosophy, Politics, Economics and the History of Ideas. London, 1978, Kap. 20. Mises’ abschließende Analyse des Problems (einschließlich einer Kritik seiner Kontrahenten) findet sich in Human Action. Chicago, 1966, Kap. XXV, XXVI; zusammenfassend auch M. Rothbard, Ludwig von Mises and Economic Calculation under Socialism in: L. Moss (ed.), The Economics of Ludwig von Mises. Kansas City, 1976.

[FN55] Vgl. hierzu auch: M. Rothbard, Man, Economy and State. Los Angeles, 1970, insb. S. 544 ff. (Vertical Integration and the Size of the Firm), S. 585 ff. (The Problem of One Big Cartel).

[FN56] Vgl. hierzu vor allem: F. A. Hayek, Individualism and Economic Order. Chicago, 1948, insb. Kap. II-VI; ders., Der Weg zur Knechtschaft. München, 1976, insb. Kap. 4; ders., Law, Legislation and Liberty, Bd. II. Chicago, 1976, insb. Kap. 10; I. Kirzner, Competition and Entrepreneurship. Chicago, 1973, insb. Kap. 3; Th. Sowell, Knowledge and Decisions. New York, 1980, insb. Kap. 1, 2.

[FN57] Vgl. z. B. R. Merklein, Die Deutschen werden ärmer. Hamburg, 1982, insb. Kap. 3, 4.

[FN58] Vgl. hierzu Mises’ Feststellungen insbesondere im Hinblick auf Konzentration von Grund- bzw. Landbesitz (Socialism. Indianapolis, 1981, S. 325/26): “Nowhere and at no time has the large scale ownership of land come into being through the working of economic forces in the market. Founded by violence, it has been upheld by violence and that alone. As soon as the latifundia are drawn into the sphere of market transactions they begin to crumble, until at last they disappear completely ... That in a market economy it is difficult even now to uphold the latifundia, is shown by the endeavors to create legislation institutions like the ‘Fideikommiss’ and related legal institutions such as the English ‘entail’ ... Never was the ownership of the means of production more closely concentrated than at the time of Pliny, when half the province of Africa was owned by six people, or in the day of the Merovingian, when the Church possessed the greater part of all French soil. And in no part of the world is there less large-scale land ownership than in capitalist North Arnerica.”

[FN59] Vgl. zum folgenden vor allem: M. Rothbard, Man, Economy and State. Los Angeles, 1970, Kap. 10, insb. S. 586 ff.

[FN60] Vgl. hierzu auch I. Kirzner, Competition and Entrepreneurship, Chicago 1973.

[FN61] Vgl. M. Rothbard, (a. a. O.), S. 604-07.

[FN62] Die beste Darstellung der neoklassischen Position (einschließlich einer Kritik der mathematisierenden Behandlung des Problems) findet sich bei L. v. Mises, Human Action. Chicago, 1966, Kap. XVI. 6; als Standardwerke vgl. außerdem: E. H. Chamberlin, Theory of Monopolistic Competition. Cambridge, 1963; J. Robinson, Economics of Imperfect Competition. London 1961; als Textbuch: P. Samuelson, Economics. New York, 1976, Kap. 25, 26.

[FN63] L. v. Mises, a. a. O. S. 359. Weniger präzise auch z. B. Samuelson, a. a. O., S. 500.

[FN64] Es ist charakteristisch für das Niveau eines großen Teils der wirtschaftswissenschaftlichen Monopoldiskussion, daß solche elementaren begrifflichen Zusammenhänge nicht erkannt werden: Nur wenn man übersieht, daß für eine mit knappen Mitteln umgehende Person restriktive und expansive Aktivitäten nicht zwei verschiedene Dinge sind, sondern die zwei sich ergänzenden Seiten ein- und derselben Sache (nämlich von Präferenzen-zum-Ausdruckbringenden Handlungen), kann man aus der Beobachtung einer Restriktion negative Schlüsse im Hinblick auf den gesellschaftlichen Zustand der Güterversorgung ziehen (wie z. B. Samuelson, a. a. O., S. 500, der den Monopolisten bzw. dem imperfekten Wettbewerber (obwohl dieser, wie von Samuelson ausdrücklich betont wird, niemanden zum Kauf zwingt) als ‚bedeutsames ökonomisches Übel’ bezeichnet, da er ‚absichtlich verknappe’). Bezieht man dagegen den zu jeder Restriktion komplementären expansiven Handlungsaspekt mit in die Analyse ein, so erscheint die Verknappung als logische Voraussetzung einer expansiveren Produktion anderer als der bisher hergestellten Güter. (Bei Samuelson, a. a. O., kommt die Blindheit hinsichtlich des expansiven Handlungsaspekts eines restriktiven Monopolisten (die zu den gerade angesprochenen Fehlschlüssen führt) darin zum Ausdruck, daß er zum einen offenbar übersieht, daß auch der Monopolist, neben seiner Eigenschaft als Produzent, Konsument ist, und also auch (wenn es um die Bewertung einer Güterproduktion geht!) seine Wünsche berücksichtigt werden müssen (nicht nur die aller übrigen Personen); und daß er zum anderen nirgends die Frage stellt, wo denn die Produktionsfaktoren bleiben, nachdem sie aus einer Verwendungsweise zurückgezogen worden sind, und was sie dort, wo sie bleiben, einkommensmäßig bewirken. - Das von Samuelson im übrigen angegebene Kriterium Grenzkosten = Preis oder Grenzkosten kleiner als Preis ist gleichfalls völlig untauglich: Ihm liegt nicht nur eine irrige - kostentheoretische - Preistheorie zugrunde; aufgrund des Kriteriums könnte darüber hinaus die für den Monopolpreis charakteristische Diskrepanz von Grenzkosten und Preis wieder nicht von der Diskrepanz unterschieden werden, die entsteht, wenn sich ein nach der Regel Grenzkosten = Preis operierendes Unternehmen einer veränderten, d. i. zunehmenden Nachfrage gegenüber sieht; und schließlich ist das Kriterium nicht einmal operabel, weil die Preise in der Gleichung antizipierte Preise sind und als solche nicht ‚gegeben’ sind, und weil die Kosten subjektive Kosten umfassen und als solche nicht ‚gemessen’ werden können.)

[FN65] M. Rothbard, Man Economy and State, S. 606; daneben vgl. auch: W. Block, Austrian Monopoly Theory - A Critique. Journal of Libertarian Studies, 1977; Block macht darauf aufmerksam, daß Mises in ‚Profit and Loss’ (in: ders., Planning for Freedom. South Holland, 1974) die in Human Action eingenommene klassische Position implizit aufgibt und seinerseits die oben vertretene Lösung vertritt. Mises (a. a. O., S. 116) schreibt: “An Entrepreneur at whose disposal are 100 units of capital employs, for instance, 50 units for the production of p and 50 units for the production of q. If both lines are profitable, it is odd to blame him for not employing more, e. g. 75 units, for the production of p. He could increase the production of p only by curtailing correspondingly the production of q. But with regard to q the same fault could be found by the grumblers. If one blames the entrepreneur for not having produced more p, one must blame him also for not having produced more q. This means: one blames the entrepreneur for the facts that there is a scarcity of the factors of production and that the earth is not a land of Cockaigne."

[FN66] Bezeichnenderweise hat die Wirtschaftswissenschaft zum Thema Monopolkontrolle auch nichts außer willkürlichen Definitionen zutage gefördert. Vgl. als charakteristisches Beispiel z. B. E. Hoppmann, Fusionskontrolle. Tübingen, 1972.

[FN67] Vgl. zum folgenden vor allem: M. Rothbard, For A New Liberty. New York, 1978, insb. Kap. 3; ders. The Ethics of Liberty. Atlantic Highlands, 1982, insb. Teil III; außerdem: H. Spencer, Social Statics, London, 1851; A. Herbert, The Right and Wrong of Compulsion by the State (ed. E. Mack). Indianapolis, 1978; B. Tucker, Individual Liberty. New York, 1925; H. D. Thoreau, On the Duty of Civil Disobedience, in: ders., Walden. New York, 1980.

[FN68] Zur Bedeutung der Gewalt als Merkmal staatlichen Handelns vgl. vor allem F. Oppenheimer, System der Soziologie Bd. II, Der Staat, Stuttgart, 1964; außerdem: R. L. Carneiro, A Theory of the Origin of the State, in: K. S. Templeton (ed.), The Politicization of Society. Indianapolis, 1977; zur marxistischen Position: K. Marx, Das Kapital Bd. I, Ost-Berlin. 1966, Kap. 24; kritisch dazu: H. Kelsen, Sozialismus und Staat. Wien 1985. Der gewalttätige Charakter des (jeden) Staats wird außerdem interessanterweise gerade bei den ‚positivistischen’ (i. w. S.) Rechtstheoretikern besonders deutlich, weil ‚Recht’ von ihnen als ‚staatlich durchgesetztes Recht’ definiert wird, und Entstehung wie Fortdauer des Staates selbst damit konsequenterweise als rechtlich unbegründete Tatsache anerkannt werden. „An dem Faktum der staatlichen Existenz hat alles Recht seine unübersteigliche Schranke“, heißt es bei Jellinek (Allgemeine Staatslehre, Bad Homburg. 1966, S. 358), und er fügt (S. 359) aufschlußreich erläuternd an: „Die Tatsachen gewaltsamer Staatsumwälzungen durch die Herrscher oder die Beherrschten lassen sich (aber) am Maßstab einer Rechtsordnung überhaupt nicht messen, andernfalls man die Geschichte nach Strafrechtsparagraphen beurteilen müßte.“ - Was aber, wenn man diese Konsequenz, die zu übernehmen doch keineswegs unmöglich ist, tatsächlich akzeptierte?! Folgt dann nicht, daß Recht nicht als staatliches Recht definiert werden muß, wenn man bereit ist, die Einsicht zu akzeptieren, daß alle Staaten im strafrechtlichen Sinn kriminelle Täter sind?! - Gegenüber den positivistischen Staatslehren, die die Unrechtfertigbarkeit des Staates, korrektermaßen, deutlich hervortreten lassen (vgl. vor allem G. Jellinek, a. a. O., Kap. II (Staat und Recht); außerdem: H. Kelsen, Reine Rechtslehre (mit einem Anhang: Das Problem der Gerechtigkeit). Wien, 1976, Kap. VI, 37, 38), zeichnen sich naturrechtlich inspirierte Staatstheorien (vgl. etwa E. v. Hippel, Allgemeine Staatslehre. Berlin, 1963, insb. Teil II (Postulate einer moralischen Staatslehre)) umgekehrt regelmäßig durch geradezu kindliche Verklärungen der Natur des Staates (im Unterschied zu Privatrechtsunternehmungen) aus.

[FN69] Zum Problem der Grenzen der Gewalt als Grundlage staatlicher Stabilität und der Bedeutung einer ‚staatstragenden öffentlichen Meinung’ vgl. vor allem D. Hume, Of the first Principles of Government, in: ders., Essays. Moral, Political and Literary. Oxford, 1963, S. 29 ff. ,,Nothing appears more surprising to those who consider human affairs with a philosophical eye, than the easiness with which the many are governed by the few, and the implicit submission, with which men resign their own sentiments and passions to those of their rulers. When we inquire by what means this wonder is effected, we shall find, that as Force is always on the side of the governed, the governors have nothing to support them but opinion. It is, therefore, on opinion only that government is founded, and this maxim extends to the most despotic and most military government, as well as to the most free and most popular. The soldan of Egypt, or the emperor of Rome, might drive his harmless subjects, like brute beasts, against their sentiments and inclination. But he must at least, have led his mamalukes or praetorian bands, like men, by their opinion.” (a. a. O., S. 29).

[FN70] Die Kunstregeln einer so aufgefaßten Politik sind unvergleichlich von N. Macchiavelli formuliert worden (Der Fürst. Stuttgart, 1961). (Zum methodologischen Status der Politik als Kunstlehre vgl. die treffenden Ausführungen von H. Freyer (a. a. O. Einleitung S. 12-13)).

[FN71] Vgl. hierzu auch: B. de Jouvenel, The Ethics of Redistribution. Cambridge, 1952.

[FN72] Zur Darstellung des Anwachsens staatlicher Aufgabenbereiche vgl. A. V. Dicey, Lectures on the Relation between Law and Public Opinion in England during the Nineteenth Century. London, 1914; F. A. Hayek, The Constitution of Liberty. Chicago, 1960, Teil III; M. Friedman, Kapitalismus und Freiheit. München, 1976; ders./R. Friedman, Free to Choose. New York, 1980; T. Machan (ed.), The Libertarian Alternative. Chicago, 1974 (Teil III: Contemporary Statism); M. Rothbard/R. Radosh (eds.), A New History of Leviathan. New York, 1972.

[FN73] Zum Problem der Privatisierung des Bildungswesens vgl. M. Friedman, a. a. O.; M. Rothbard, For A New Liberty, New York, 1978, Kap. 7.

[FN74] Zur Privatisierung der staatlich bereitgestellten Infrastruktur vgl. M. Rothbard, a. a. O., Kap. 10, 11; außerdem: G. J. Stigler, The Citizen and the State, Essays on Regulation. Chicago, 1975; C. H. White, Privatization of Municipally-Provided Services. Journal of Libertarian Studies, 1978; W. Block, Free Market Transportation: Denationalizing the Roads, a. a. O., 1979; ders. Congestion and Road Pricing, a. a. O., 1980. Zur Kritik des Konzepts ,technisch notwendiger Monopole’ (der Vorstellung: X, Y, Z usw. kann (technisch) nur durch eine Regierung bereitgestellt werden) vgl. vor allem auch: J. Hospers, Libertarianism. Los Angeles, 1971, Kap. 9. Einwände des Typs ‚Aber Konkurrenz auf diesem oder jenem Gebiet würde doch zu dieser oder jener absurden Situation führen!’ werden treffsicher als ‚self-defeating’ herausgearbeitet: „The picture presented is of poor stupid private enterprise, utterly unimaginative and helpless until big helpful intelligent government comes along to rescue it from this horrible mess. Since it is people that operate the government too, one is tempted to wonder how people that are as stupid as this in their private dealings with one another can suddenly become intelligent and farsighted when they become employed by the government.” (a. a. O., S. 351)

[FN75] Zur Privatisierung des Geldwesens vgl. vor allem: L. v. Mises, Human Action. Chicago, 1966, Kap. XVII. 12; F. A. Hayek, Entnationalisierung des Geldes. Tübingen, 1977; ders., Toward A Free Market Monetary System. Journal of Libertarian Studies, 1979.

[FN76] Darum auch versuchen Staaten überall, das opferlose Verbrechen des bloßen Waffenbesitzes zu verfolgen!

[FN77] Vgl. dazu auch oben S. 118 ff.

[FN78] Vgl. hierzu auch oben S. 121 ff.; zur Privatisierung des Rechtswesens vgl. außerdem B. Leoni, Freedom and the Law. Princeton, 1961; M. Rothbard, For A New Liberty. New York, 1978, Kap. 12; zur Privatisierung der Produktion der äußeren, nationalen Sicherheit vgl. M. Rothbard, a. a. O., Kap. 14; T. Machan (ed.), a. a. O., Teil IV.

[FN79] Vgl. zum Thema der Verrechtlichung des im Kern auf Gewalt beruhenden Staates als Voraussetzung für Stabilität und Wachstum auch die folgenden treffenden Ausführungen bei F. Oppenheimer (a. a. O., S. 322-23): „Die Ursprungsnorm des Staates ist Herrschaft. Das heißt, von der Seite der Entstehung gesehen: Macht gewordene Gewalt. - Die Gewalt ist wohl eine der mächtigsten, Gesellschaft bildenden, aber noch keine gesellschaftliche Beziehung. Sie muß Recht im positiven Sinn werden, das heißt, soziologisch gesehen, muß es dahin bringen, daß die ‚subjektive Reziprozität’ zustandekommt: und das ist nur möglich durch gesetzliche Beschränkungen der Gewalt und Übernahme gewisser Pflichten als Gegenleistung für die beanspruchten Rechte. So wird Gewalt zur Macht, und es entsteht ein Übermachtverhältnis, das nicht nur von den Oberen, sondern unter nicht allzu argen Umständen auch von den Unteren für den Ausdruck gerechter Reziprozität gehalten wird. - Aus dieser Ursprungsnorm entwickeln sich nun ( ... ) sekundäre und aus diesen wieder tertiäre usw. andere Normen als ihr verborgener Inhalt: Normen des Privat-, des Erb-, des Straf-, des Obligationen-, des Verfassungsrechts, die ( ... ) sämtlich den Stempel der Ursprungsnorm, der Herrschaft, tragen und sämtlich ihre Absicht oder ihren Zweck verwirklichen wollen, auf den Inhalt des Staatslebens mit dem Erfolge einzuwirken, daß die wirtschaftliche Ausbeutung ( ... ) das Maximum erreiche, das mit der Dauer dieses Verhältnisses der rechtlich geregelten Obermacht vereinbar ist.“ ( ... ) Die Erkenntnis ist grundlegend, „daß das Recht aus zwei ganz wesensverschiedenen Wurzeln wächst ( ... ): aus dem Recht der Genossenschaft der Gleichen, das man jedenfalls als ‚natürliches’ Recht bezeichnen darf, wenn es auch kein ‚Naturrecht’ ist, einerseits, und andererseits aus dem Rechte der zur Macht gewordenen Gewalt, des Rechts der Ungleichen.“

[FN80] Zu den Details einer Theorie der Firma vgl. R. Coase, The Nature of the Firm, in G. J. Stigler/ K. Boulding (eds.), Readings in Price Theory. Chicago, 1952; A. Alchian, Production, Information Costs and Economic Organisation, in ders., Economic Forces at Work. Indianapolis, 1977.

[FN81] Negative Einschätzungen demokratischer (mehrheitlicher) Herrschaftsformen finden sich - wegen ihrer Begünstigung des Demagogentums, einer daraus resultierenden Tendenz, die übelsten Charaktere nach oben zu schwemmen, und zu grenzenloser, totalitärer Herrschaft zu neigen - u. a. bei Plato, Aristoteles, Th. v. Aquin, J. Bodin, Th. Hobbes, J. Locke. vgl. hierzu z. B. G. Möbus, Die politischen Theorien von der Antike bis zur Renaissance. Opladen, 1964; ders., Die politischen Theorien im Zeitalter der Absoluten Monarchie bis zur Französischen Revolution. Opladen, 1966.

[FN82] Vgl. hierzu vor allem: B. de Jouvenel, Über die Staatsgewalt. Freiburg; 1972 (s. a. oben S. 25 f. wiedergegebene Zitat aus dieser Arbeit); außerdem: R. Nisbet, The New Despotism in K. S. Templeton, a. a. O.

[FN83] Vgl. hierzu auch die Ausführungen über die Beziehung von Freiheit und Demokratie bei H. Kelsen, Vom Wesen und Wert der Demokratie. Aalen, 1963, insb. Kap. 1

[FN84] Zum Prozeß der Ablösung autokratischer durch demokratische Regime vgl. R. Bendix, Kings or People, Berkeley, 1978.

[FN85] Zum Wachstum der westeuropäischen Demokratien vgl. als Datenhandbuch: P. Flora, State, Economy and Society in Western Europe 1815-1975, Frankfurt, 1983.

[FN86] Zu Anspruch und Logik aprioristischer Handlungstheorien vgl. H.-H. Hoppe, Kritik der kausalwissenschaftlichen Sozialforschung. Opladen, 1983; M. Hollis/E. Nell, Rational Econornic Man. Cambridge 1975; L. v. Mises, Theory and History. New Haven, 1957.

[FN87] Zum fundamentalen Unterschied zwischen privatwirtschaftlichen Organisationen und Staat vgl. vor allem: L. v. Mises, Bureaucracy. New Haven, 1944.

[FN88] Auch auf der Ebene der Geschichte von Individuen interessiert man sich bezeichnenderweise stärker für die Geschichte irgendwelcher Gewalttäter, als für die irgendwelcher Personen, die nicht anderes getan haben, als andere Leute in Ruhe gelassen zu haben!

[FN89] W. v. Humboldt, Ideen zu einem Versuch die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen (ed. H. Tigges). Wuppertal, 1947.

[FN90] Vgl. auch J. Ellul, The Political Illusion, New York, 1967.

[FN91] Auch dauerhafte Güter müssen, wenn es überhaupt ökonomische Güter und nicht konstante Umweltbedingungen sind, irgendwann reproduziert und/oder andauernd und arbeitsaufwendig zwecks Werterhaltung unterhalten werden!

[FN92] Vgl. zum folgenden vor allern M. Rothbard, Power und Market. Kansas City, 1977.

[FN93] Vgl. hierzu auch G. L. S. Shackle, Economics for Pleasure. Cambridge, 1971, S. 218 ff. (Taxes). Shackle behauptet zunächst “a tax system should not discourage people from producing ... (it) should not offer a ‘disincentive’ to effort and enterprise.” (S. 221) Anschließend untersucht er den Unterschied proportionaler und progressiver Besteuerung und kommt zum Resultat: “If the rate of tax on the marginal hour of his weekly earnings is high, he may be discouraged from performing that marginal hour. Then his output, measured in physical units will be lower, and the aggregate flow of goods and services of all sorts coming on to the market to meet the monetary demand, will pro tanto be smaller.” (S. 234; ähnlich S. 222). Woraus sich der von Shackle gezogene Schluß ergibt, daß ein System proportionaler Besteuerung vorzuziehen ist. - Was Shackle freilich nicht erkennt, ist, daß sein Argument gleichzeitig zeigt, warum ein völlig steuerloses System einen größeren Anreiz zur Arbeit bildet als ein proportionales!

[FN94] Natürlich kann dies für einen Staat kein Argument sein, auf sie zu verzichten; denn in letzter Konsequenz besagt das Argument, daß ein optimales Sozialprodukt nur dann er wirtschaftet werden kann, wenn es überhaupt nie zu einem Staat kommt. Nicht länger warten zu können auf bessere Tage, und sich dabei wie ein normales Unternehmen zu verhalten, sondern sich auf Kosten einer besseren möglichen Zukunft die eigene staatliche Gegenwart durch das zwangsweise angeeignete Eigentum anderer Leute zu versüßen, ist gerade die „Natur“ des Staates!

[FN95] Vgl. M. Rothbard, a. a. O., S. 95 ff., G. L. Shackle, a. a. O., S. 222.

[FN96] Die Existenz von Untergrundökonomien belegt übrigens noch einmal auf zusätzliche Weise die These von den relativen Sozialproduktseinbußen durch zunehmende staatliche Abgabeforderungen. Aus der Tatsache, daß höhere Abgabelasten ceteris paribus die Untergrundökonomie anwachsen und niedrigere sie schrumpfen lassen, folgt nämlich nicht, daß die im Rahmen der Untergrundökonomie zusätzlich produzierten Werte einen vollständigen Ausgleich für die relativ verringerte offizielle Güterproduktion schaffen oder schaffen könnten, so daß die Auswirkungen staatlicher Politik auf den gesellschaftlichen Wohlstand so schlimm also nicht sind oder sein müssen. Vielmehr zeichnet sich eine Untergrundökonomie per definitionem dadurch aus, daß sie in Produktion und Handel behindert wird, daß zusätzliche Kosten und Risiken (z.B. für Versicherungs- und Verheimlichungsmaßnahmen) zu tragen sind, und daß nicht ungehindert von der Vielfalt der der offiziellen Ökonomie zur Verfügung stehenden Ressourcen Gebrauch gemacht werden kann. Kurz: eine Untergrundökonomie ist hinsichtlich ihres Produktivitätsniveaus unterentwickelt, gleichsam vor-industriell, und kann darum immer nur ein minderwertiger Ersatz sein. Nicht im Untergrund produzieren zu müssen, sondern (weil niemand die produzierten Güter später ganz oder teilweise konfisziert) offen, unter Ausnutzung aller Vorteile, die die gesellschaftliche Arbeitsteilung bietet, würde immer zu einem relativ größeren Sozialprodukt führen!

Aus einem anderen, aber in mancher Hinsicht ähnlichen Grund können Staatsausgaben immer nur einen bestenfalls minderwertigen und ungünstigstenfalls wertlosen Ersatz für die durch staatliche Ausbeutung relativ verringerten privaten Investitionen darstellen. Denn selbst, wenn diese Ausgaben nicht bloßen Konsum darstellen, sondern tatsächlich zum Zweck der Produktion zukünftiger Güter eingesetzt werden, handelt es sich doch um eine Produktion von Gütern, die von den im o. a. Sinn selbständig produzierenden Konsumenten so nicht gewollt bzw. nachgefragt werden. Die Nachfrage nach den staatlicherseits angebotenen Gütern setzt vielmehr eine mindestens einmalige, in der Regel sogar wiederholte gewalttätige Verzerrung marktmäßiger Nachfrage voraus. Bestenfalls werden durch sie zweitrangige auf Kosten erstrangiger Bedürfnisse befriedigt. Aber auch die Befriedigung derartiger Bedürfnisse stellt für einen produzierenden Konsumenten mit um Befriedigung konkurrierenden und darum nach Dringlichkeit geordneten Bedürfnissen natürlich einen relativen Einkommensverlust dar; und die staatlichen Investitionen können von daher allenfalls als Fehlinvestitionen bzw. als Misallokationen von Produktionsfaktoren gewertet werden. Hätten die selbständigen Produzenten-Konsumenten und nicht der Staat über die Verwendung der Ressourcen entscheiden können, so hätten sie sie anders, für die von ihnen für vordringlich gehaltenen Produktionsziele verwendet. Und selbstverständlich wäre der Wert der auf solche Weise hergestellten zukünftigen Austauschgüter (gemessen an ihren Wertmaßstäben) relativ höher ausgefallen und ebenso selbstverständlich wäre der Wert eines zukünftigen Sozialprodukts an austauschbaren Gütern insgesamt höher, gäbe es keinerlei parasitäre Unternehmung, und würden sämtliche Ressourcen statt dessen solchen Verwendungsweisen zugeführt, die sich selbst tragen. Vom Standpunkt selbständiger Produzenten-Konsumenten beinhalten Staatsausgaben also immer, gleichgültig wofür sie getätigt werden, eine unnötige konsumtive Verwendung potentiell produktiv verwendbarer Güter. Vgl. hierzu auch: H. Hazlitt, Economics in One Lesson. Westport, 1962; außerdem: H.-H. Hoppe, Staatsausgaben für produktive Arbeitsplätze?, in: Orientierungen zur Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik, 1982.

[FN97] Vgl. zum folgenden vor allem: L. v. Mises, Human Action, a. a. O., Teil VI; M. Rothbard, Power and Market, a. a. O.

[FN98] Vgl. vor allem: L. v. Mises, Kritik des Interventionismus. Darmstadt, 1976.

[FN99] Zur Analyse dieses Falles vgl. unten S. 172 ff.

[FN100] Vgl. M. Rothbard, a. a. O., S. 169 ff.

[FN101] Vgl. hierzu auch W. v. Humboldt, Ideen zu einem Versuch die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen, a. a. O., S. 31 / 32: „Noch mehr aber leidet durch eine zu ausgedehnte Sorgfalt des Staates ... der moralische Charakter ... Wer oft und viel geleitet wird, kommt leicht dahin, den Überrest seiner Selbsttätigkeit gleichsam freiwillig zu opfern ... Er glaubt sich nun nicht bloß von jeder Pflicht frei, die der Staat nicht ausdrücklich auferlegt, sondern sogar jeder Verbesserung seines eigenen Zustandes überhoben ... Wie jeder sich selbst auf die sorgende Hilfe des Staates verläßt, so und noch weit mehr übergibt er ihr das Schicksal seines Mitbürgers. Dies aber schwächt die Teilnahme und macht zu gegenseitiger Hilfeleistung träger.“

[FN102] Vgl. zum folgenden vor allem L. v. Mises, Socialism, a. a. O.; ders., Human Action, a. a. O., Kap. XXV, XXVI; M. Rothbard, a. a. O., S. 172 ff.

[FN103] M. Rothbard, Power and Market, a. a. O., S. 176.

[FN104] Zur von ökonomischer Theorie ‚unberührten’ Position der Linken zum angesprochenen Themenkomplex, vgl. z. B. J. Habermas, Legitimationsprobleme im Spätkapitalismus, Frankfurt, 1973, S. 61 ff. Die obigen Analysen machen deutlich, daß folgende Behauptung die Wahrheit auf den Kopf stellt: „Kapitalistische Gesellschaften können Imperativen der Wachstumsbegrenzung ohne Preisgabe ihres Organisationsprinzips nicht folgen, weil die Umstellung vom naturwüchsigen kapitalistischen Wachstum auf qualitatives Wachstum eine gebrauchswertorientierte Planung der Produktion verlangt. Die Produktivkraftentfaltung kann jedenfalls nicht ohne Verstoß gegen die Systemlogik abgekoppelt werden.“ a. a. O., S. 63; ähnlich: V. Ronge, Die Umwelt im kapitalistischen System, in: M. Jänicke (ed.), Politische Systemtheorien. Köln, 1973; J. O'Connor, The Fiscal Crisis of the State. New York, 1973, S. 175 f.; (es ist charakteristisch für den Zustand der Soziologie, wenn dieselbe Position auch von ‚empiristischen Fliegenbeinzählern’ unbefragt nacherzählt wird: vgl. z. B. E. Ballerstedt/W. Glatzer, Soziologischer Almanach, Frankfurt, 1979, S. 75). Zur Kritik derartiger Positionen vgl. vor allem: L. v. Mises, Human Action, a. a. O.; S. 654 ff.; M. Rothbard, For A New Liberty, a. a. O., Kap. 13; außerdem: F. A. Hayek, The Constitution of Liberty, a. a. O., Kap. 23.

[FN105] Vgl. zum folgenden vor allem: M. Rothbard, Power and Market, a. a. O., S. 189 ff.

[FN106] Vgl. z. B. F. A. Hayek, The Constitution of Liberty, a. a. O.; G. Sartori, Democratic Theory. New York, 1970

[FN107] Vgl. hierzu auch oben S. 152 ff.; außerdem vgl. H. Kelsen, Vom Wesen und Wert der Demokratie. Aalen, 1963, Kap. I; J. Schumpeter, Kapitalismus, Sozialismus und Demokratie, Bern, 1950, Kap. 22.

[FN108] Vgl. z. B. A. Herbert, The Right and Wrong of Compulsion by the State. a. a. O., S. 128 f.: ,,We are fast getting rid of emperors and kings and dominant churches ... but the soul of these men and these institutions is still living ... We still want to exercise power, we still want to drive men our way ... The only difference is that we do it in the name of a majority instead of in the name of divine right ..., - Perhaps at this point you will interrupt me to say, ‘Ah! but here is the whole difference. Today it is the people who govern themselves ...’ If so, I must reply to you that your majority has no more rights over the body or mind of a man than either the bayonet-surrounded emperor or the infallible church. The freedom of a man to use either his faculties or his possessions, as he himself wills, is the great moral fact that exists in independence of every form of government.”

[FN109] Vgl. vor allem: B. de Jouvenel, Über die Staatsgewalt, a. a. O.; R. Nisbet, The New Despotism, a. a. O.