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Kapitel 2: Vom Konzept der Wohlfahrtsmessung zur Theorie der Gerechtigkeit

I.
II.
III.
Fußnoten zu Kapitel 2

I.

[S.27] In der gesamten industrialisierten westlichen Welt ist
wirtschaftliches Wachstum als Maß der sozialen Wohlfahrt ins Gerede
gekommen. Insbesondere seit es zeitgemäß geworden ist, ökologisches
Bewußtsein zur Schau zu stellen, läßt kaum jemand, der auf sich hält,
sich die Gelegenheit entgehen, seine Meinung zum Thema "Ist
wirtschaftliches Wachstum Wohlfahrtszuwachs?" kundzutun.

Im Zentrum der kritischen Aufmerksamkeit stehen das Bruttosozialprodukt
(BSP) bzw. das um entsprechende Abschreibungen verminderte
Nettosozialprodukt (NSP) als die traditionell meistbeachteten
wirtschaftsstatistischen Kennziffern zur Erfassung der in einem
gegebenen Zeitraum gesamtwirtschaftlich erbrachten Leistungen.[FN1]

Die vielfältigen Anmerkungen bezüglich der Unzulänglichkeiten dieses Maßes lassen sich in drei Gruppen unterteilen: 

a) Es wird darauf hingewiesen, daß bei der Ermittlung des BSP
(NSP) eine Reihe von Leistungen, seien sie negativer oder positiver
Art, unberücksichtigt bleiben, weil sie nicht gegen Geld getauscht
werden und somit keinen monetären Ausdruck besitzen, obschon ein
solcher Ausdruck für "ähnliche" Leistungen existiert, und dieser ohne
größere technische Probleme als Näherungsgröße für die ausgeblendeten
Leistungen verwendet und bei der Errechnung des BSP (NSP)
berücksichtigt werden könnte.

b) Die Kritik am Aussagewert des BSP (NSP) bezieht sich darauf, daß
eine Reihe gleichfalls positiv wie negativ bewerteter Leistungen
deshalb unter den Tisch fällt, weil aufgrund eines bestimmten gegebenen
gesetzlichen Rahmens ihr Handel untersagt ist und allenfalls auf
Schwarzmärkten (zu dann freilich für Schätzzwecke ungeeigneten und
überdies technisch möglicherweise nicht einmal überhaupt ermittelbaren
Schwarzmarktpreisen) stattfindet, obwohl sich ein auf diese Leistungen
erstreckender Handel und entsprechende Marktpreise bilden würden,
änderte man die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

c) Schließlich wird das BSP (NSP) dafür getadelt, daß es ein
quantifizierendes Einheitsmaß ist: Unabhängig davon nämlich, wie auch
immer man versucht, die un- [S.28] ter (a) und (b) angeschnittenen
Probleme zu lösen, das BSP (NSP) umfaßt generell nur solche Leistungen,
die gegen Geld getauscht werden (können) und die insofern kommensurabel
sind, es ignoriert aber prinzipiell alle Leistungen, die, selbst unter
wie auch immer veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen, nicht ge-
und verkauft werden, die aber dennoch negativ wie positiv bewertet
werden (können).

Diese dreifache Kritik, die das BSP (NSP) als ein in seiner Komposition
arbiträres Maß sozialer Wohlfahrt erkennbar werden läßt, hat inzwischen
zu einer Vielzahl von Verbesserungsvorschlägen geführt. Beschränkt man
sich bei der Betrachtung der Diskussionslandschaft allein auf die im
engeren Sinn wissenschaftlichen Beiträge, so lassen sich wenigstens
zwei bzw. drei weithin sichtbar gewordene Ansätze vermerken, in deren
Rahmen man versucht, mit der angesichts der unübersehbar gewordenen
Schwächen der BSP (NSP)-Kennziffer neu auftretenden Herausforderung
einer befriedigenden Klärung des Begriffs sozialer Wohlfahrt
fertigzuwerden.

Von ökonomischer Seite sind Vorschläge gemacht worden, die BSP
(NSP)-Kennziffer durch verfeinerte Maße, wie etwa den sogenannten
ökonomischen Netto-Wohlfahrtsindex (NEW) zu ersetzen, bei dessen
Berechnung im Vergleich zum BSP (NSP) zusätzliche monetarisierbare
Leistungen (wie z.B. Umweltverschmutzung, Freizeit etc.) in Rechnung
gestellt werden.[FN2]
Und von im engeren Sinn sozialwissenschaftlicher Seite sind Versuche
unternommen worden, zum einen objektive, zum anderen subjektive bzw.
perzeptuelle Indikatoren als Meßinstrumente für Lebensqualität zu
entwickeln und für den Zweck einer gesamtgesellschaftlichen
Wohlfahrtsmessung – sei es in Ergänzung zu oder als Ersatz von
monetären Kennziffern – zu empfehlen.[FN3]

Diese Versuche verbesserter sozialer Wohlfahrtsmessung haben
ein ungewöhnliches Maß an Publizität erreicht, die jedoch u. E. im
Gegensatz zur Bedeutung der genannten Forschungen und
Forschungsprogramme steht, deren Leistung im Grunde nur darin besteht,
ein beliebiges Maß (wie das BSP) durch andere, nicht weniger beliebige
Maße, etwa einen NEW-Index oder sogenannte soziale Indikatoren zu
ersetzen oder zu ergänzen. Das eigentliche Problem ist die Entwicklung
eines Begriffs der sozialen Wohlfahrt, dessen Definition nicht an
subjektiver Beliebigkeit krankt, und der sich gleichwohl als operabel
erweist, indem sich auf seiner Grundlage für jede Handlung entscheiden
läßt, ob sie die soziale Wohlfahrt fördert oder nicht. Dieses Problem
ist einer Lösung nicht oder nicht merklich näher gebracht worden.

(Enttäuschend sind hier gerade die Arbeiten von
Sozialwissenschaftlern im engeren Sinn, in deren Lager man sich
ansonsten so häufig zugute hält, anstelle einer verengten ökonomischen
Perspektive über eine erweiterte soziologische Betrachtungs- [S.29]
weise, in deren Rahmen die erstere nur noch als ein Teilaspekt einer
umfassenderen sozialen Welt erscheint, zu verfügen. Aber auch die
Beiträge, die von Vertretern des von Samuelson als "mainstream
economics" bezeichneten Lagers stammen, d.h. von Repräsentanten der die
westlichen Länder dominierenden post-keynesianischen, makroökonomisch
und empirisch orientierten Lehrbuchökonomie [FN4],
sind kaum vielversprechender. Hier wie dort ist man sich des
entscheidenden Problems, die vorgeschlagenen Indikatoren der sozialen
Wohlfahrt als nicht-beliebige Meßinstrumente nachweisen zu müssen,
nicht recht bewusst.[FN5]

Die in diesem Zusammenhang zentralen Arbeiten sind im wesentlichen von
einer kleinen Schar deutlich vom Zentrum der mainstream-Orthodoxie
abgerückter, neoklassisch und mikroökonomisch orientierter und
analytisch-deduktiv verfahrender Ökonomen, meist aus dem Umkreis der
"österreichischen Schule" aber auch der "Chicago School" geleistet
worden.[FN6]
Die aus ihrer Feder stammenden, immer noch zu wenig bekannten Beiträge,
zeigen das klarste Problembewußtsein, indem sie nicht nur verständlich
machen, inwiefern der Versuch der Konstruktion sozial- bzw.
wirtschaftsstatistischer Wohlfahrtskennziffern scheitern muß, sondern
auch, indem sie, konstruktiv, eine Alternativlösung hinsichtlich des
Problems einer nicht-beliebigen Klärung des Begriffs der sozialen
Wohlfahrt und der Wohlfahrtsentwicklung inaugurieren.)

Die Hoffnungslosigkeit eines jeden Versuchs, das Problem sozialer
Wohlfahrtsmessung durch Konstruktion einer Meßziffer wie das BSP (NSP)
oder anderer, in analoger Weise konstruierter Indizes oder Indikatoren
zu lösen, ergibt sich aus einer näheren Betrachtung der oben gegen die
BSP (NSP)-Kennziffer vorgetragenen Einwände.

Schon angesichts des unter a) dargestellten Einwands stößt man
auf schwerwiegende Probleme: Welche der zwar nicht selbst gegen Geld
getauschten, aber aufgrund "ähnlicher" Güter monetarisierbaren
Leistungen, sollen erfaßt werden, welche nicht? Müßte man nicht, um
sich bei der Entscheidung hinsichtlich derartiger Fragen nicht dem
Verdacht prinzipieller Willkür auszusetzen, alles das erfassen, was von
irgend jemand als (erbrachte oder empfangene) Leistung bewertet wird,
für die es von ihm angebbare Äquivalente mit monetärem Ausdruck gibt?
Aber was ge- [S.30] schieht dann, wenn ein- und dieselbe Leistung von
unterschiedlichen Personen unterschiedlich bewertet wird? Müßte dann
ein Durchschnittsbetrag der monetarisierten Leistungsbewertungen bei
der Erstellung der sozialen Wohlfahrtsbilanz in Anschlag gebracht
werden? Es ist klar, daß man schon auf dieser Stufe jedenfalls vor
nahezu unlösbaren praktischen Problemen stehen würde, wollte man eine
in ihrer Komposition nicht völlig beliebige Wohlfahrtskennziffer
ermitteln.

Ein weiteres Problem türmt sich auf, geht man zur Betrachtung
des unter b) vorgetragenen Einwands über. Das BSP (NSP) erfaßt alle
Leistungen, die bei einem als gegeben vorausgesetzten Gesetzesrahmen
gegen Geld ausgetauscht werden. Es ist also ein am gesetzgeberischen
Status quo orientiertes Maß. Mit genausoviel oder genausowenig Recht
könnte man aber auf irgendeinem anderen Gesetzesrahmen als
Ausgangspunkt bestehen. Jede diesbezügliche Entscheidung hat freilich
unterschiedliche Konsequenzen für die Messung sozialer Wohlfahrt. Ist
dann nicht aber, wenn die Wahl des Ausgangspunktes beliebig ist,
gleichwohl jedoch Konsequenzen hinsichtlich dessen hat, was als
Leistung erfaßt und was nicht erfaßt wird, jede auf solchen
schwankenden Grundlagen aufbauende gesellschaftliche
Leistungsbilanzierung von allem Anfang an hoffnungslos beliebig? Und
wäre es nicht für die Wahl eines nichtbeliebigen Ausgangspunktes
erforderlich, daß der Gesetzesrahmen, innerhalb dessen Leistungen
erbracht werden, von ausnahmslos allen Personen als "gerecht"
akzeptiert werden könnte, da ansonsten eine willkürliche Einschränkung
hinsichtlich des Angebots von bzw. der Nachfrage nach Leistungen
bestimmter Art bestünde? – In der Tat scheint dies der Fall zu sein.
Damit würde freilich eine Klärung der Frage "Wie läßt sich soziale
Wohlfahrt messen?" eine vorhergehende Klärung der grundlegenderen Frage
"Was ist eine gerechte soziale Ordnung?" voraussetzen.

Auf das entscheidende Problem stößt man schließlich, wenn man den unter
c) angeführten Einwand gegen das BSP (NSP) als Maß sozialer Wohlfahrt
betrachtet. Ein quantifizierendes monetäres Maß wie das BSP (NSP) kann
nicht erfassen, was sich nicht wenigstens im Prinzip für bestimmte
Quanten Geldes auch tatsächlich kaufen (verkaufen) läßt – und sei es
vom subjektiven Standpunkt aus noch so wichtig. Ein an Krebs Erkrankter
oder ein irreparabel Verletzter kann sich für alles Geld der Welt nicht
seine Gesundheit erkaufen und sich in den Status quo ante
zurückversetzen lassen – bestimmte Aspekte des Gutes "Gesundheit" haben
also keinen Preis. Folglich könnte der im Übergang vom Gesund- zum
Kranksein eingetretene Wohlfahrtsverlust auch nicht monetär erfaßt und
bei der Messung der sozialen Wohlfahrt negativ in Anschlag gebracht
werden. Die monetäre Kennziffer der sozialen Wohlfahrt bliebe
identisch, jedoch der subjektive Wert des durch diese Ziffer Gemessenen
selbst hätte sich möglicherweise deutlich verändert. Dies bedeutete
aber offenbar nichts anderes, als daß die fragliche Kennziffer kein
objektives (nichtbeliebiges) Maß sozialer Wohlfahrt sein kann, da sie
ihrerseits variablen Bewertungen offensteht.

Diese Einsicht kann so verallgemeinert werden: Für jedes
quantifizierende Wohlfahrtsmaß, sei es ein ökonomisches Maß à la BSP
(NSP) oder ein soziologisches Maß wie etwa Zufriedenheitskennziffern,
gilt: Es scheitert als ein Maß, das es erlauben [S.31] soll, in
nicht-beliebiger Weise soziale Wohlfahrt zu quantifizieren,
individuelle Leistungsbewertungen in nicht-beliebiger Weise mittels
arithmetischer Operationen zu aggregieren, und in nicht-beliebigen
Differenzbeträgen ausdrückbare inter- und intragesellschaftliche
Wohlfahrtsvergleiche zu ermöglichen, weil jeder derartige Maßstab
seinerseits bewertet ist (immer handelt es sich nicht nur um bewertende
Maße, sondern gleichzeitig auch um bewertete!) und die Bewertung des
Bewertungsmaßstabes logischerweise nicht ihrerseits in Einheiten des
Bewertungsmaßes erfolgen kann. Dann aber – wenn also Geld nicht gleich
Geld und Zufriedenheit nicht gleich Zufriedenheit ist, und was einmal
Fortschritt, ein andermal Rückschritt sein kann – dann gibt es keine
Möglichkeit nicht-beliebiger quantifizierender Wohlfahrtsmessung und
-vergleichung.[FN7]

Möglich ist es allein – vom Standpunkt einer Einzelperson gesehen -
Zustände ordinal zu ordnen, d. h. als relativ besser oder schlechter,
gemessen an den zu einem gegebenen Vergleichszeitpunkt von einer
gegebenen Person tatsächlich verwendeten, selbst mit bestimmten
Bewertungen versehenen Vergleichsmaßstäben (aber eben nicht:
quantifizierbar besser oder schlechter, gemessen an neutralen,
objektiven Maßstäben!); zum anderen: vom Standpunkt eines bestimmten
Personenaggregats gesehen, ist es allein möglich einen eindeutigen
Vergleich von Leistungsbilanzen aufzustellen, vorausgesetzt, daß alle
Personen in Anbetracht ihrer zum Vergleichszeitpunkt jeweils
verwendeten bewerteten Bewertungsmaßstäbe zu einem übereinstimmenden
Urteil darüber gelangen, welche zweier Leistungsbilanzen als relativ
besser bzw. schlechter zu bewerten ist. Nicht möglich ist es,
gesellschaftliche Wohlfahrtsbilanzen als quantifizierbar besser oder
schlechter einzustufen sowie eitlen eindeutigen Vergleich als besser
oder schlechter auch dann durchzuführen, wenn es hinsichtlich der
individuellen ordinalen Bewertungen der Bilanzen
Nicht-Übereinstimmungen gibt.[FN8]
[S.32] Vor dem Hintergrund dieses Diskussionsergebnisses erscheinen die
im Zusammenhang mit der Betrachtung der gegen die BSP-Kennziffer
gerichteten Einwände a) und b) dargestellten Schwierigkeiten sozialer
Wohlfahrtsmessung in neuem Licht. So stellt sich das Problem einer
vollständigen, nicht-beliebigen Ermittlung des monetarisierten Wertes
aller derjenigen Leistungen, die nicht selbst gegen Geld getauscht
werden, für die es jedoch angebbare Äquivalente mit monetärem Ausdruck
gibt, als ein Scheinproblem heraus. Seine Lösung wird rückblickend
überflüssig, da weder Geld, noch irgendein anderes Maß als "objektiv"
gelten kann, und somit jede arithmetische Aggregierung zu einer
Kennziffer sozialer Wohlfahrt per se mit einem beliebigen Resultat
endet – gleichgültig, wie vollständig die Ermittlung monetarisierbarer
Leistungen auch immer gewesen sein mag.

Aus dem gleichen Grund erledigt sich auch das zweite angesprochene
Problem von an nicht-beliebigen ("gerechten") gesetzlichen Rahmen
ansetzenden, weitergehenden Wohlfahrtsmessungen: Wohlfahrt läßt sich
nicht quantifizierbar messen. Mit dieser negativen Entscheidung
hinsichtlich der Frage "Wie läßt sich soziale Wohlfahrt messen?" ist
jedoch keine entsprechende Zurückweisung der oben als grundlegend
bezeichneten Frage "Was ist eine gerechte soziale Ordnung?" verbunden.
Im Gegenteil: Vor dem Hintergrund der Einsicht in die Unmöglichkeit
quantifizierender Wohlfahrtsmessungen ist die Klärung dieser Frage
nicht länger "nur" Voraussetzung der Klärung der anderen, erstere
verwandelt sich vielmehr unter der Hand in letztere. Aufgrund der oben
angedeuteten Definition von "gerecht" als "allgemein – von ausnahmslos
allen Personen – anerkannt bzw. anerkennungsfähig" ergibt sich nämlich
ersichtlich, daß der Übergang von einer nicht-gerechten zu einer
gerechten Gesellschaft ein Übergang sein muß, der von allen Personen
als zustimmungsfähige Entwicklung betrachtet werden kann. Ebenso muß es
sich beim Übergang von einer relativ weniger gerechten zu einer
gerechteren Gesellschaft um einen Übergang handeln, bei dem sich zwei
Gesellschaften dem übereinstimmenden Urteil aller Personen zufolge -
ceteris paribus – wenigstens hinsichtlich eines einheitlich bewerteten
Merkmals unterscheiden.

Genau dies: ordnende Urteile dieser Art können angesichts der
Unmöglichkeit quantifizierender Wohlfahrtsmessungen qua nicht-beliebige
Aussage über soziale Wohlfahrt als allein möglich und zulässig
anerkannt werden. Als nicht-beliebige Urteile über die soziale
Wohlfahrtsentwicklung können ausschließlich solche Aussagen gelten, die
auf eine allgemein übereinstimmende Bewertung hinsichtlich wenigstens
einer Merkmalsveränderung bezüglich zweier zu vergleichender
Gesellschaften zu verweisen vermögen. Nicht-beliebige Urteile über
soziale Wohlfahrt und Aussagen über die (relative) Gerechtigkeit
sozialer Ordnungen sind somit dann ein und dasselbe, und die Frage "Was
ist soziale Wohlfahrt?" wird, nachdem Wohlfahrt zunächst als
nicht-quantifizierbares Maß festgestellt wurde, zu der im folgenden
aufgenommenen Frage "Was ist eine gerechte soziale Ordnung?"