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1. Einleitung: Grundbegriffe

I.
II.

I.

[S.97] Die reine Theorie gesellschaftlicher Ordnungen, die Thema der folgenden Ausführungen sein soll, ist in zweifacher Hinsicht eine ökonomische Theorie: Zum einen ist sie ökonomisch, weil sie ein Exemplar der aus der klassischen Nationalökonomie bekannten und vertrauten Form deduktiv aus aprioristischen Prämissen und empirischen Annahmen abgeleiteter Theorien darstellt. Sie repräsentiert die bewußte Anwendung der nicht-empirischen Methode der Ökonomie auf einen traditionellerweise nicht von Ökonomen behandelten Gegenstand und befindet sich dabei in methodologischer Hinsicht im ausdrücklichen Einklang mit der auf C. Menger zurückgehenden Denktradition der österreichischen Schule, in deren Rahmen die Ökonomie als bestausgearbeiteter Teil einer im übrigen auch ‚nichtökonomische’ Handlungen umfassenden, allgemeinen, nicht-empirischen (auch aprioristisch genannten) Handlungswissenschaft (oder Praxeologie) begriffen wird.[FN1]

Zum anderen ist die Theorie ökonomisch insofern, als Wirtschaft, und, als Gegensatzbegriff dazu, Politik, ihre Grundbegriffe darstellen: die reine Theorie gesellschaftlicher Ordnungen besteht aus der Theorie wirtschaftlicher bzw. anarchischer Ordnungen, und, als Komplement dazu, der Theorie politischer bzw. staatlicher Ordnungen.

Der Nachweis der Begriffskomplementarität von Wirtschaft und Politik, von wirtschaftlichem und politischem Handeln, von Anarchie und Staat bildet darum den Anfang der nachfolgenden Untersuchungen zur Theorie gesellschaftlicher Ordnungen.